Der Vorfall - Schneider soll im Juni 2006 dem inzwischen außer Dienst gestellten Polizeigeneral in einem Kuvert einen von ihm, Schneider, konzipierten Einspruch gegen eine Strafverfügung wegen Nichtbeachtung einer Stopptafel übergeben haben, um diesen angeblich von einem "Verkehrsexperten" bei der Polizei auf seine Tauglichkeit prüfen zu lassen - sei in Folge der BIA-Ermittlungen strafrechtlich nicht verfolgt worden, meinte Thomas Geiblinger, der Sprecher des Justizministeriums, am Montagnachmittag gegenüber der APA.
"Wir sehen die verheerende Optik", räumte Geiblinger jedoch ein, zumal sich der Vorgang zu einem Zeitpunkt abgespielt hatte, als die Staatsanwaltschaft Wien bereits ihre Ermittlungen gegen Horngacher in Richtung Amtsmissbrauch und Geschenkannahme durch Beamte aufgenommen hatte. Justizintern gab es für Schneider auch Konsequenzen: Die Präsidialsektion im Justizministerium untersuchte den Sachverhalt auf mögliche disziplinarrechtliche Verfehlungen. Es wurde zwar "kein Schuldbeweis in Richtung Dienstpflichtverletzung" festgestellt, zugleich aber moniert, dass das Verhalten des Behördenleiters "im Sinn der Dienstaufsicht nicht als einwandfrei zu beurteilen wäre".
Ungünstige Optik
Angesichts der "jedenfalls ungünstigen Optik" wurde als Maßnahme empfohlen, "dem Leiter der Staatsanwaltschaft Wien eine förmliche Mahnung erteilen zu lassen". Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl - er stand am Montag urlaubsbedingt für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung - setzte diese Empfehlung Anfang 2007 in die Tat um.
Für Pilz sind diese Konsequenzen nicht ausreichend, wie er am Montag deutlich machte: "Kann Schneider nach der Horngacher-Affäre weiter die Staatsanwaltschaft leiten, so lange dort Verfahren aus dem Komplex 'Horngacher-Elsner' anhängig sind? Muss in Verfahren aus diesem Komplex weiter an Schneider berichtet werden?", fragte der Mandatar. Zum Vorwurf der Intervention an Schneider hatte Pilz zuletzt betont, es sei offenbar "nur um eine Rechtsauskunft" gegangen. Erschwerend sei hier allerdings der Umstand, dass Schneider das während eines laufenden Verfahrens seiner Behörde gegen Horngacher gemacht habe.
Sachverhaltsdarstellung