Proteste von Datenschützern und der Telekomindustrie
Ursprünglich wollte Faymann die EU-Richtlinie bereits im Sommer umsetzen. Nach massiven Protesten von Datenschützern und der Telekomindustrie zog er aber einen ersten Gesetzesentwurf wieder zurück. Zuletzt hat auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung angemeldet. Er regte sogar an, die Richtlinie nicht umzusetzen, damit der Europäische Gerichtshof prüfen müsse.
So weit will Faymann aber nicht gehen. Bei der Speicherung der Telefon-Daten - es geht dabei nicht um die Gesprächsinhalte - wird derzeit gemeinsam mit dem Justiz- und dem Innenministerium an einem Gesetzesentwurf gearbeitet. Strittig ist noch, wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen. Das Innenministerium plädiert weiter für ein Jahr, sagte die Sprecherin von Minister Günther Platter (ÖVP) zum STANDARD. Faymann wollte ursprünglich nur eine Speicherdauer von sechs Monaten, will sich jetzt aber nicht festlegen.
Bei schweren Vergehen
Fix ist, dass die Materie in der Strafprozessordnung geregelt wird. Mit dem Justizministerium wird verhandelt, bei welchen Straftaten die Exekutive Zugriff auf die Telefon-Daten haben soll. In der EU-Richtlinie heißt es nur allgemein, die Daten müssten "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" zur Verfügung stehen. Klar sei jedenfalls, dass die Daten von den Telekom-Unternehmen nur nach richterlicher Genehmigung an die Exekutive übermittelt werden dürften, heißt es im Faymann-Büro.
Ein Parlamentsbeschluss wird frühestens Anfang 2008 erfolgen. Und dann will man ein Jahr evaluieren, bevor man über die Speicherung von Internet-Daten entscheidet, so der Faymann-Sprecher.