"Die Bundesregierung soll beim 'Asylgericht' nichts übers Knie brechen, sondern sich vor einer Verfassungsänderung von Experten beraten lassen." Mit dieser Aussage schaltet sich Roland Schönbauer, Sprecher des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR, nun in die Fremdenrechts-Debatte ein. "Bei einer so wichtigen und sensiblen Materie wie Asyl wäre die Bundesregierung gut beraten, sich gut beraten zu lassen. Vom Hudeln kommen die Probleme", so Schönbauer.

Einrichtungen wie UNHCR hätten über den für diese Woche geplanten Regierungsbeschluss "bedauerlicherweise bisher nicht die adäquaten Informationen". Angesichts der kolportierten Einschränkungen beim Instanzenzug sei von der Bundesregierung eine wesentliche Frage zu klären: "Wie sollen Flüchtlinge, die heute erst vom Verwaltungsgerichtshof entdeckt werden, zu dem Flüchtlingsstatus kommen, der ihnen zusteht?" fragt Schönbauer. Immerhin muss der VwGH 18 Prozent der Entscheidungen der zweiten Instanz (UBAS) korrigieren. "Rund zwei von zehn Asylsuchenden, die sich an den VwGH wenden, bekommen also Recht. Soll dieses Recht künftig nur mehr für manche gelten?"(red)