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Foto: APA/DPA/Weißbrod
Wien - Nach Vorarlberg gibt es nun auch für die Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Wien erstmals eine Regelung für das Offenhalten von Friseurbetrieben am 8. Dezember 2007. Darauf haben sich die Kollektivvertragspartner, die Gewerkschaft vida und die jeweiligen Landesinnungen der Friseure in Verhandlungen am 7. November geeinigt. Keine Einigung und damit keine Erlaubnis zum Aufsperren am 8. Dezember gibt es für die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Tirol.

Betriebe in Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Wien, die am 8. Dezember aufsperren wollen, müssen ihre Mitarbeiter darüber zwei Wochen im Vorhinein informieren (Vorarlberg: vier Wochen im Vorhinein). Die Beschäftigten können ein Arbeiten am 8. Dezember ablehnen, sie haben für diese Entscheidung eine Woche - ab Bekanntgabe des Offenhaltens - Zeit.

Für die Arbeit am 8. Dezember gibt es einen Zuschlag von 100 Prozent, für Überstunden werden weitere 100 Prozent fällig. Willibald Steinkellner, Vorsitzender der Sektion Soziale, Persönliche Dienste und Gesundheitsberufe, in der die Friseurbeschäftigten organisiert sind, sagt zu der Einigung. Die Regelung wurde befristet für den 8. Dezember dieses Jahres abgeschlossen und soll genau überprüft werden.

Mangels Einigung weder aufsperren noch Mitarbeiter beschäftigen dürfen am 8. Dezember Friseurbetriebe in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Tirol und Niederösterreich. Sollten sich einzelne Betriebe nicht an diese Bestimmung halten, will die Gewerkschaft gemeinsam mit der WKÖ gegen diese vorgehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz fehlender kollektivvertraglicher Regelung von ihrem Betrieb dazu aufgefordert werden, am 8. Dezember zu arbeiten, werden aufgefordert, sich zu melden. (APA)