Die Spitzen des Parlaments unterliegen den selben Bedingungen wie Regierungsmitglieder (Minister Einkommen von 16.047,20, Staatssekretäre 14.442,50 Euro), Mitglieder der Landesregierungen (14.442,50) der Rechnungshofpräsident (14.442,50 Euro) und die Mitglieder der Volksanwaltschaft (12.837,80). Sie alle dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. Ergo sind sie auch als einzige von der aktuellen Diskussion um die Offenlegung von Nebeneinkünften nicht betroffen.
Öffentlich Bedienstete können ihre Tätigkeit voll weiter ausüben, sofern sie keine Karenzierung oder Dienstreduktion beantragen. Allerdings müssen sie dann finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Auch bei einem Beamten-Job, der zu 100 Prozent neben dem Mandat ausgeübt wird, gibt es nur 75 Prozent des Gehalts. Abgeordnete verdienen derzeit 8.023,60 Euro.