Wien - Dazuverdienen ist für fast alle Parlamentarier möglich. Die Unvereinbarkeitsregelungen verbieten einzig der Nationalratspräsidentin (Einkommen: 16.849,60) und den Klubobleuten (13.640,10), Nebenjobs nachzugehen. Der Zweite Präsident und die Dritte Präsidentin dürfen hingegen zuverdienen, was auch immer sie möchten. Gewisse Einschränkungen gibt es für Beamte.

Die Spitzen des Parlaments unterliegen den selben Bedingungen wie Regierungsmitglieder (Minister Einkommen von 16.047,20, Staatssekretäre 14.442,50 Euro), Mitglieder der Landesregierungen (14.442,50) der Rechnungshofpräsident (14.442,50 Euro) und die Mitglieder der Volksanwaltschaft (12.837,80). Sie alle dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. Ergo sind sie auch als einzige von der aktuellen Diskussion um die Offenlegung von Nebeneinkünften nicht betroffen.

Öffentlich Bedienstete können ihre Tätigkeit voll weiter ausüben, sofern sie keine Karenzierung oder Dienstreduktion beantragen. Allerdings müssen sie dann finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Auch bei einem Beamten-Job, der zu 100 Prozent neben dem Mandat ausgeübt wird, gibt es nur 75 Prozent des Gehalts. Abgeordnete verdienen derzeit 8.023,60 Euro.

Bei manchen öffentlich Bediensteten könnte die Ausübung der Beamten-Tätigkeit auch vom Unvereinbarkeitsausschuss unterbunden werden, das betrifft etwa Richter oder Personen, die in heiklen Bereichen etwa der Exekutive oder Landesverteidigung beschäftigt sind. Hier muss eine Extra-Genehmigung eingeholt werden, die Tätigkeit weiter ausüben zu können. Bei den anderen Jobs muss der Unvereinbarkeitsausschuss quasi von sich aus ein Veto einlegen, was im Regelfall nicht geschieht.(APA)