Innsbruck - Ein Teilurteil im Rechtsstreit des ehemaligen Direktors der Arbeiterkammer, Martin Hirner, gegen seine fristlose Entlassung durch die AK Tirol wird schriftlich ergehen. Erst wenn dieses rechtskräftig ist, wird der Prozess fortgeführt, erklärte Richter Nikolaus Götsch am Mittwoch. Zuvor war Kläger Hirner zu der Fragestellung einvernommen worden, ob das Disziplinarverfahren gegen ihn von der Kammer rechtzeitig eingeleitet worden ist.

Hirner sah sich nach wie vor als Direktor der Arbeiterkammer. "Immerhin hat der Verwaltungsgerichtshof meiner Abberufung aufschiebende Wirkung zuerkannt", meinte er gegenüber dem Verteidiger der AK, Günther Nagele. Hirner nahm im Laufe des Nachmittags zu den verschiedenen Vorwürfen der Disziplinarkommission Stellung. Viele Punkte seien für den "schlechtest bezahlten Kammer-Direktor Österreichs", wie er sich selbst bezeichnete, "schlichtweg grotesk und eigenartig", bzw. würde es sich mitunter dabei um "geringfügige Angelegenheiten" handeln.

Kompetenz des Vorstandes

Er habe zum Beispiel nie die Kompetenz des Vorstandes angezweifelt, doch per Gesetz sei für die Berechnung der Bezüge und die Richtigstellung von diesen das Kammerbüro und nicht der Vorstand oder Präsident zuständig. Darauf habe er sieben Jahre lang wiederholt hingewiesen. Doch dem Thema der falschen Bezüge sei man bewusst aus dem Weg gegangen.

Die Vollkasko-Versicherung für seinen Privat-Pkw sei auf einen Grundsatzbeschluss aus 1977 zurück zu führen, die jedem AK-Angestellten, der sein Privatauto auch für dienstliche Zwecke nutze, diese Versicherung zuspreche. Auch zu einer Teilnahme an Klausuren sei er nicht gesetzlich gezwungen. Zwischen den Tonband-Aufzeichnungen der 60. Vorstandssitzung, in der die erhöhten Bezüge Hirners beschlossen worden seien, und dem Protokoll gebe es keine Differenzen. Das Protokoll dieser Sitzung sei dann auf der 65. Sitzung abgezeichnet worden.

AK-Präsident Fritz Dinkhauser habe permanent in Hirners Kompetenz eingegriffen. Anweisungen, wie eine minutengenaue Aufstellung von Hirners Tagesplan und einer Zuziehung von Dinkhausers Privatsekretär zu allen Sitzungen des Direktors seien "inhaltlich völlig falsch" gewesen. "Damit wollte der Präsident mich wie einen Sekretär beschäftigen", sagte Hirner.

Am 22. Februar 2006 war laut Vorstandsbeschluss ein Disziplinarverfahren gegen den langjährigen Direktor eingeleitet worden. 17 Monate später wurde er fristlos entlassen. In fünf Ordnern hatte die Kommission Vorwürfe gegen ihn zusammen getragen.

Hintergrund des seit Jahren schwelenden Rechtsstreits ist Hirners Vorwurf, die AK habe ihm zu wenig Gehalt bezahlt. Hirner hatte am Innsbrucker Landesgericht gegenüber der AK eine Nachzahlung von 21.400 Euro eingeklagt, weil seine Bezüge jahrelang falsch berechnet worden seien. Dem Klagenden wurde im August vergangenen Jahres etwa die Hälfte dieser Summe, nämlich 12.438,44 Euro samt Verzugszinsen, zugesprochen. (APA)