Die Experten und Kritiker wurden angehört, aber sie wurden nicht ernst genommen. Das hastig einberufene Hearing zum Asylgerichtshof war nicht mehr als eine Alibiaktion, auf ein Begutachtungsverfahren wurde verzichtet.

Die SPÖ hat diesen Asylgerichtshof lange gefordert, nun kann sie damit nicht glücklich sein. Dass ausgerechnet der Polizeiminister, der auch verbal einen Abwehrkampf gegen Asylwerber führt, am lautesten über diesen Gerichtshof frohlockt, hätte stutzig machen müssen: Letztendlich wird für Asylwerber eine Instanz gekappt, ihr Rechtsschutz wird damit ausgehöhlt.

Prinzipiell war die Intention des Asylgerichts richtig. Die Verfahren sind definitiv zu lang, das ist für den Rechtsstaat nicht vertretbar und den Asylwerbern nicht zumutbar. Die Qualität der Bescheide in erster Instanz war oft miserabel, auch Bescheide der zweiten Instanz wurden reihenweise aufgehoben. Hier wurde schludrig gearbeitet, bei manchen Bescheiden hatte man den Eindruck, sie wurden nach Belieben des zuständigen Referenten ausgestellt. Dass der Instanzenzug von manchen Asylwerbern und ihren Anwälten mutwillig ausgenutzt wurde, um trotz Aussichtslosigkeit Zeit zu schinden, ist auch wahr. Es bestand also Handlungsbedarf.

Die Verfahrensdauer allerdings ausschließlich auf Kosten der Asylwerber zu verkürzen, ist zu billig und rechtsstaatlich bedenklich. Ein Kompromissvorschlag lag am Tisch: den Verwaltungsgerichtshof als dritte Instanz weiterhin zuzulassen, ihm aber das Recht zuzugestehen, Verfahren wegen Aussichtslosigkeit abzulehnen. Das wäre eine saubere Lösung gewesen.

Weil aber alles plötzlich huschpfusch gehen musste, hat die SPÖ schließlich auf Druck der ÖVP ein schlechtes Gesetz beschlossen. Nach langem Anlauf wurde eine gute Idee im Handumdrehen kaputtgemacht. (Michael Völker/DER STANDARD, Printausgabe, 29.11.2007)