Wien - Nach dem Verfassungsausschuss hat am Donnerstag auch der Budgetausschuss grünes Licht für die große Haushaltsrechtsreform gegeben. Zentrale Neuerung ist ein vierjähriger Bundesfinanzrahmen mit Ausgabenobergrenzen für fünf Politikbereiche ("Rubriken"). Eine neue Form der Budgetberatungen in zwei Teilen ab 2009 sieht eine Finanzrahmen-Debatte im Frühjahr und eine budgetäre Feinabstimmung beim Beschluss des Bundesfinanzgesetzes im Herbst vor. Dazu kommt ein sparsameres Rücklagensystem, das den Handlungsspielraum der Ministerien jahresübergreifend erweitert .

Die zweite, ab 2013 wirksame Etappe der Bundeshaushaltsreform zielt auf einen Paradigmenwechsel in der Budgetpolitik ab. Es soll künftig nicht mehr nur darüber diskutiert werden, wie viel Geld für ein bestimmtes öffentliches Ziel ausgegeben wird, sondern auch darüber, welche Wirkungen der Staat mit seinem Geld- und Personaleinsatz erzielen will und ob er diese tatsächlich erreicht. Zu diesen Zielen zählt konkret auch die Gleichstellung der Geschlechter durch Gender-Budgeting, ein zentrales Element des neuen Haushaltsrecht.

Ein in der heutigen Debatte von SPÖ und ÖVP eingebrachter Abänderungsantrag stellt laut Parlamentskorrespondenz auf eine weitere Erhöhung der Budgettransparenz ab. Um die künftigen Frühjahrsdebatten über den Finanzrahmen zu erleichtern, soll der Finanzminister dem Nationalrat bis Ende März jeden Jahres einen Bericht über den vorläufigen Gebarungserfolg des abgelaufenen Finanzjahres vorlegen. Bis zum Beginn der herbstlichen Budgetberatungen soll der Budgetausschuss über Vermögens- und Ertragslage, Zahlungsströme und Personalstand ausgegliederter Gesellschaften und Rechtsträger einschließlich der Universitäten informiert werden. (APA)