Die zweite, ab 2013 wirksame Etappe der Bundeshaushaltsreform zielt auf einen Paradigmenwechsel in der Budgetpolitik ab. Es soll künftig nicht mehr nur darüber diskutiert werden, wie viel Geld für ein bestimmtes öffentliches Ziel ausgegeben wird, sondern auch darüber, welche Wirkungen der Staat mit seinem Geld- und Personaleinsatz erzielen will und ob er diese tatsächlich erreicht. Zu diesen Zielen zählt konkret auch die Gleichstellung der Geschlechter durch Gender-Budgeting, ein zentrales Element des neuen Haushaltsrecht.
Staat & Justiz
Haushaltsrechtsreform passiert Budgetausschuss
Vierjähriger Finanzrahmen
Wien - Nach dem Verfassungsausschuss hat am Donnerstag auch der
Budgetausschuss grünes Licht für die große Haushaltsrechtsreform
gegeben. Zentrale Neuerung ist ein vierjähriger Bundesfinanzrahmen
mit Ausgabenobergrenzen für fünf Politikbereiche ("Rubriken"). Eine
neue Form der Budgetberatungen in zwei Teilen ab 2009 sieht eine
Finanzrahmen-Debatte im Frühjahr und eine budgetäre Feinabstimmung
beim Beschluss des Bundesfinanzgesetzes im Herbst vor. Dazu kommt ein
sparsameres Rücklagensystem, das den Handlungsspielraum der
Ministerien jahresübergreifend erweitert .
Ein in der heutigen Debatte von SPÖ und ÖVP eingebrachter
Abänderungsantrag stellt laut Parlamentskorrespondenz auf eine
weitere Erhöhung der Budgettransparenz ab. Um die künftigen
Frühjahrsdebatten über den Finanzrahmen zu erleichtern, soll der
Finanzminister dem Nationalrat bis Ende März jeden Jahres einen
Bericht über den vorläufigen Gebarungserfolg des abgelaufenen
Finanzjahres vorlegen. Bis zum Beginn der herbstlichen
Budgetberatungen soll der Budgetausschuss über Vermögens- und
Ertragslage, Zahlungsströme und Personalstand ausgegliederter
Gesellschaften und Rechtsträger einschließlich der Universitäten
informiert werden. (APA)