Fünf gemeinnützige Wohnbaugesellschaften in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien haben laut einem Bericht des Rechnungshofes (RH) zwischen 2002 und 2005 Gewinne erzielt, die sie allerdings nicht ihren Mietern zugute kommen ließen. In der Bundeshauptstadt geriet die Wiener Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft (GWSG) unter Beschuss.

Die Kontrollore suchten gerade diese fünf Gesellschaften aus, weil sie alle ungefähr zur gleichen Zeit vergleichbare Wohnbauten errichtet hatten. Untersucht werden sollte, ob und in welchem Umfang die Bauträger ihre eigenen Kosten auf die Mieter abwälzen.

Sinn der Wohngemeinnützigkeit ist, erschwingliche Wohnungen zu bauen. Nach dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gesellschaften nur geringe Gewinne erzielen.

Statt dessen erhöhte etwa die GWSG die Mieten zwischen 1998 und 2005 um elf Prozent - und erhöhte damit auch ihre Eigenkapitalbasis um satte 30,5 Prozent. Das ist laut Rechnungshof aber nicht zulässig.

Der Wiener Stadtsenat sagt, dass gemeinnützige Wohnungswirtschaft ein "nachhaltiges System" sei. Deshalb dürften "Erträge zur Reinvestition erwirtschaftet werden".

Nach Ansicht der RH-Prüfer sollte aber "eine gemeinnützige Bauvereinigung ihren Mietern nicht überhöhte Mieten vorschreiben, um mit den erzielten Gewinnen die nächste Generation geförderter Mieter zu Lasten der vorigen Generation zusätzlich zu fördern". Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SP) hat den Bericht noch nicht erhalten. (mil, DER STANDARD - Printausgabe, 30. November 2007)