Die Kontrollore suchten gerade diese fünf Gesellschaften aus, weil sie alle ungefähr zur gleichen Zeit vergleichbare Wohnbauten errichtet hatten. Untersucht werden sollte, ob und in welchem Umfang die Bauträger ihre eigenen Kosten auf die Mieter abwälzen.
Sinn der Wohngemeinnützigkeit ist, erschwingliche Wohnungen zu bauen. Nach dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gesellschaften nur geringe Gewinne erzielen.
Statt dessen erhöhte etwa die GWSG die Mieten zwischen 1998 und 2005 um elf Prozent - und erhöhte damit auch ihre Eigenkapitalbasis um satte 30,5 Prozent. Das ist laut Rechnungshof aber nicht zulässig.
Der Wiener Stadtsenat sagt, dass gemeinnützige Wohnungswirtschaft ein "nachhaltiges System" sei. Deshalb dürften "Erträge zur Reinvestition erwirtschaftet werden".