
Die Eckzahlen im Überblick:
Anm.: Für die Jahre 2006 und 2007 liegen der ARGE DATEN die abschließenden Zahlen noch nicht vor.
Novelle
Doch Arge Daten warnt: "Die jetzt im Parlament zur Durchschleusung vorliegende Sicherheitspolizeinovelle soll diesen - aus der Sicht des Innenministeriums - bestehenden Mangel beseitigen und für eine Vielzahl der Fälle eine Telefonüberwachung ohne Gerichtsbeschluss ermöglichen".
Der neue Passus im Wortlaut: "§53(3b) SPG Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, sind die Sicherheitsbehörden zur Hilfeleistung oder Abwehr dieser Gefahr darüber hinaus berechtigt, von den Betreibern im Mobilfunkbereich Auskunft über Standortdaten der von dem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung zu verlangen sowie technische Mittel zur ihrer Lokalisierung zum Einsatz zu bringen. Die Sicherheitsbehörde trifft die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Auskunftsbegehrens, dessen Dokumentation dem Betreiber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nachzureichen ist. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, die Auskünfte unverzüglich und gegen Ersatz der Kosten nach § 7 Z 4 der Überwachungskostenverordnung – ÜKVO, BGBl. II Nr. 322/2004, zu erteilen."
Die Experten bezweifeln jedoch, dass das Gesetz nur bei Katastrophenfällen in Anspruch genommen wird. "Wie soll das Telefon einer Person geortet werden, die man namentlich noch gar nicht kennt? Also wird es im Anwendungsfall darauf hinauslaufen alle Handys einer bestimmten Stelle, eines bestimmten Bereiches zu orten und die Daten aufzuzeichnen", befürchten die Spezialisten.
Hintertüre
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates befürchtet, dass es in der operativen Anwendung im Ergebnis darauf hinauslaufen werde, dass eine Vielzahl von Handydaten nunmehr ohne Gerichtsbeschluss verwertet würden, auch solche, auf die nicht unmittelbar die neue Bestimmung anzuwenden ist. Diese Grundrechtseingriffe nehme man offenbar als Kollateralschäden in Kauf, so die Datenschützer. (red)