Man kenne das Versprechen, dass ein großer Teil des Gebührengeldes in Filmproduktionen fließen soll, aus Erfahrung. "Das war bei den vergangenen Gebührenerhöhungen immer so", allerdings sei den Verantwortlichen im ORF nach einem Lippenbekenntnis und einer einmaligen Finanzspritze in dieser Sache dann "immer wieder die Luft ausgegangen". Krausz forderte eine langfristige Finanzplanung zum Überleben der österreichischen Filmwirtschaft, die innerhalb des ORF festgeschrieben werden müsse.
Wunschdenken
August Reschreiter aus dem Büro von Medienministerin Doris Bures verwies diese Forderung allerdings umgehend in den Bereich des Wunschdenkens: "Wir können dem ORF keine Vorgaben darüber machen, wie viel Geld er für welche Teile des öffentlich-rechtlichen Auftrags auszugeben hat." Die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit liege nämlich genau in jener Programm- und Finanzautonomie des ORF. Per Gesetz sei der ORF aber zur Förderung österreichischer Produktionen verpflichtet - allerdings ist das nur einer von 18 Punkten, die den öffentlich-rechtlichen Auftrag definieren.
Andreas Kramm von MR-Film äußerte die Überlegung, die Gebührenfrage dem "politisch dominierten ORF-Stiftungsrat" zu entziehen, und - nach deutschem Vorbild - an eine unabhängige Organisation zu delegieren, die hier nach objektiven Kriterien entscheidet. Reschreiter wies diese Idee mit Hinweis auf die Gesetzeslage zurück.
Verluste liegen mehr am Programm als an Digitalisierung