Das Europäische Patentamt (EPA) hat das umstrittene "Geschenk-Patent" des Onlinehändlers Amazon.com für ungültig erklärt. "Die Erfindung erfüllt die Patentierbarkeitsvoraussetzungen nach dem Europäischen Patentübereinkommen nicht", teilte das EPA in München mit.

Einspruch

Gegen das Patent hatten die Deutsche Gesellschaft für Informatik, der Online-Blumenhändler Fleurop sowie der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) Einspruch eingelegt. Vor dem Beschluss hatte die Einspruchsabteilung des EPA die Vertreter von Amazon.com sowie der Patentgegner angehört.

1-Klick

Bei dem "Geschenk-Patent" handelt es sich um einen Ableger des äußerst umstrittenen "1-Klick"-Patents von Amazon.com, mit dem sich das US-Unternehmen die Abwicklung eines Online-Bestellvorgangs mit einem Mausklick hatte weltweit sichern wollen. Bei dem im April 2003 vom EPA erteilten Patentableger ging es um einen Schutzanspruch auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen.

Trivial

Gegen die beiden Amazon-Patente gab es immer wieder Proteste. Dem Online-Händler wurde dabei vorgeworfen, triviale Abläufe eines Online-Bestellablaufs mit Hilfe des Patentrechts für Wettbewerber sperren zu wollen. Das "1-Klick"-Kaufverfahren wurde in den USA patentiert. In Europa hatte Amazon jedoch bereits im Juni 2001 nach dem ersten Prüfungsbescheid des EPA seinen entsprechenden Patentantrag zurückgezogen.(APA/AP)