Einspruch
Gegen das Patent hatten die Deutsche Gesellschaft für Informatik, der Online-Blumenhändler Fleurop sowie der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) Einspruch eingelegt. Vor dem Beschluss hatte die Einspruchsabteilung des EPA die Vertreter von Amazon.com sowie der Patentgegner angehört.
1-Klick
Bei dem "Geschenk-Patent" handelt es sich um einen Ableger des äußerst umstrittenen "1-Klick"-Patents von Amazon.com, mit dem sich das US-Unternehmen die Abwicklung eines Online-Bestellvorgangs mit einem Mausklick hatte weltweit sichern wollen. Bei dem im April 2003 vom EPA erteilten Patentableger ging es um einen Schutzanspruch auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen.
Trivial