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Dabei fühlen sich einer von der GPA-beauftragten Ifes-Umfrage zufolge 71 Prozent der befragten Mitarbeiter voll oder weitgehend davon überzeugt, dass ihr Unternehmen sorgsam mit den über sie gespeicherten Informationen umgeht. Wie ihre Daten aber wirklich vom Betrieb verwaltet werden, darüber zeigten sich nur 23 Prozent der Befragten gut informiert.
Generell gilt derzeit, dass ein Unternehmen Verbindungsdaten jeglicher Art (Telefon, E-Mail, Computer) von seinen Mitarbeitern nur protokollieren und speichern darf, wenn ein Missbrauchsverdacht vorliegt. Ist ein Betriebsrat installiert, kann das Unternehmen gemeinsam mit diesem unter Einbeziehung der betroffenen Person entsprechende Protokolle einsehen und den Fall besprechen. Gemeinsam sollte dann eine Lösung gefunden werden.
Generell sollte in einer Betriebsvereinbarung auch geregelt sein, in welchem Umfang ein Mitarbeiter E-Mail und Internet für private Zwecke mitnutzen darf. Sensibilisierung
Weitergabe
Zunehmend problematisch sieht die Gewerkschaft die Weitergabe personenbezogener Mitarbeiterdaten innerhalb von Konzernen. "In international tätigen Unternehmen geht der Trend dahin, dass sämtliche Mitarbeiterdaten beispielsweise in der Zentrale in den USA gespeichert werden. Dort können sie dann etwa in Ratingsysteme eingespielt und interpretiert werden, ohne dass der Betrieb vor Ort oder der Mitarbeiter seine Sicht der Dinge darstellen kann", erläutert dazu Eva Angeler von der Abteilung Arbeit und Technik der GPA.