Wien - Tote können sich nicht beschweren - wieder hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien nun in dieser Italo-Western-Manier entschieden. Es geht um Imre B., den im vergangenen Mai "irrtümlich" von der Polizei erschossenen mutmaßlichen Drogendealer. Wie DER STANDARD berichtete, haben die Hinterbliebenen des Opfers via Rechtsanwalt Thomas Prader eine UVS-Beschwerde erhoben, weil sie der Ansicht sind, dass der Todesschuss rechtswidrig erfolgt sei. Tatsächlich war Imre unbewaffnet gewesen, der Polizist hatte angegeben, der Schuss habe sich gelöst, als ihn eine aufgerissene Autotür getroffen hatte. Zu der Causa laufen noch strafgerichtliche Voruntersuchungen. Der Falter zitiert die UVS-Entscheidung: "In Österreich ist schlichtes gesetzgeberisches Unterlassen nicht bekämpfbar." Also eine Gesetzeslücke. Es werde empfohlen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Vorher muss aber noch der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Die UVS-Entscheidung deckt sich mit jener im Fall Marcus Omofuma. Auch die Hinterbliebenen des im Mai 1999 bei seiner Abschiebung ums Leben gekommenen Schubhäftlings aus Nigeria hatten Beschwerde erhoben. Auch sie erhielten die Antwort, dass sich eben nur Betroffene selbst beschweren könnten. Eine höchstgerichtliche Entscheidung steht aber ebenfalls noch aus. (simo) (D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 25.8. 2000)