Wien - 484 strafgerichtlich Verurteilte sind von der heurigen Weihnachtsamnestie betroffen. Das teilte die Präsidentschaftskanzlei mit. In diesem Zusammenhang wurden nur Verurteilte berücksichtigt, von denen angenommen werden kann, dass sie sich in Zukunft keiner weiteren Gesetzesverletzung schuldig machen werden. Die Entlassung der begnadigten Strafgefangenen ist am 17. Dezember 2007 erfolgt. Die Begnadigung wurde grundsätzlich nur durch bedingte Straf- oder Strafrestnachsicht gewährt. Lediglich Strafen und Strafreste von nicht mehr als acht Tagen wurden endgültig erlassen. (APA)