Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat eine Beschwerde rund um jene angebliche SPÖ-Intervention in der ORF-Onlineredaktion in Niederösterreich abgewiesen. Der vom Land Niederösterreich entsandte, VP-nahe ORF-Stiftungsrat Alberich Klinger hatte sich im Mai an die Justiz gewandt, da er einen Eingriff in die journalistische Freiheit und damit einen Angriff auf das Redakteursstatut ortete.

Nächtlicher Anruf

Stein des Anstoßes war ein nächtlicher Anruf aus dem Bundeskanzleramt zur Berichterstattung über den Niederösterreich-Tag von SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer, woraufhin ein Artikel auf der ORF-Homepage geändert wurde. Laut BKS ist es bei ausschließlich nicht namentlich gekennzeichneten Beiträgen zulässig, Änderungen vorzunehmen. Dies entspreche der Praxis gelebter Flexibilität.

Auch eine Verletzung des Objektivitätsgebots konnten die Juristen nicht feststellen, da "ein zutreffendes Bild der Wirklichkeit gezeichnet wurde", teilte der ORF am Donnerstag in einer Aussendung mit. Darüber hinaus bestehe kein Rechtsanspruch darauf, dass einmal online gestellte Beiträge bestimmte Zeit abrufbar sein müssen.(APA)