Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat eine
Beschwerde rund um jene angebliche SPÖ-Intervention in der
ORF-Onlineredaktion in Niederösterreich abgewiesen. Der vom Land
Niederösterreich entsandte, VP-nahe ORF-Stiftungsrat Alberich Klinger
hatte sich im Mai an die Justiz gewandt, da er einen Eingriff in die
journalistische Freiheit und damit einen Angriff auf das
Redakteursstatut ortete.
Nächtlicher Anruf
Stein des Anstoßes war ein nächtlicher Anruf aus dem
Bundeskanzleramt zur Berichterstattung über den Niederösterreich-Tag
von SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer, woraufhin ein Artikel auf der
ORF-Homepage geändert wurde. Laut BKS ist es bei ausschließlich nicht
namentlich gekennzeichneten Beiträgen zulässig, Änderungen
vorzunehmen. Dies entspreche der Praxis gelebter Flexibilität.
Auch eine Verletzung des Objektivitätsgebots konnten die Juristen
nicht feststellen, da "ein zutreffendes Bild der Wirklichkeit
gezeichnet wurde", teilte der ORF am Donnerstag in einer Aussendung
mit. Darüber hinaus bestehe kein Rechtsanspruch darauf, dass einmal
online gestellte Beiträge bestimmte Zeit abrufbar sein müssen.(APA)