Das Wahlverfahren sei ab dem Zeitpunkt des Fristablaufs zur Einbringung der Wahlvorschläge aufgehoben worden, so Weikovics. Neue Parteien können deshalb bei der Wiederholung des Urnengangs nicht kandidieren. Ausschlaggebend für die Aufhebung sei gewesen, dass bei der Wahlhandlung vor der Sonderwahlbehörde Rechtswidrigkeiten festgestellt worden seien, die das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Kandidat hatte kein Wahlrecht
Bei einem Wahlvorschlag sei außerdem festgestellt worden, dass ein Kandidat mangels wahlrechtsbegründendem Wohnsitz nicht das passive Wahlrecht hatte. "Die Liste mit den Kandidaten hätte so nicht zugelassen werden dürfen", so Weikovics. Die betroffene Partei (Unabhängige Liste Wiesen (ULW), Anm.) könne nun den Kandidaten im Wahlvorschlag austauschen oder auf die Nennung eines Kandidaten verzichten.
Angefochten wurde die Wahl von der SPÖ. Die Wiederholung könnte grundsätzlich vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Auf die weitere Vorgangsweise hätte dies vorerst jedoch keinen Einfluss. Bis zur Konstituierung des neu gewählten Gemeinderates bleiben Mandatare und Bürgermeister weiter im Amt, da die Anfechtung der Wahl vom 7. Oktober eine aufschiebende Wirkung hatte. Mit der Entscheidung über die Wahl in Wiesen wurde das letzte nach der Gemeinderatswahl noch offenen Verfahren beendet.