Der Datenschutzbeauftragte der deutschen
Bundesregierung Peter Schaar hat eine gesetzliche Regelung zum
Datenschutz am Arbeitsplatz gefordert. Der ganze Arbeitsprozess werde
durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im Detail immer besser
überwachbar, sagte Schaar der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die
Arbeitsleistung derer, die an einem PC arbeiten, ist bewertbar
geworden, genauso wie ihr Kommunikationsverhalten.".
Im Internet hinterlässt man eine Spur
Wenn jemand im Internet surfe, sei nachvollziehbar, welche Seiten
er aufgerufen habe. "Er hinterlässt eine Spur, und das kann im
Extremfall zur Kündigung führen", sagte der Experte. Er warnte zudem
vor einer zunehmenden Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras
seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem
Publikumsverkehr stattfinde. "Aber dort sind üblicherweise auch
Arbeitnehmer beschäftigt, und damit wird auch ihr Verhalten
überwachbar - etwa das von Bankangestellten und von
Verkaufspersonal".
Hier müssten "klare gesetzliche Verwertungsbegrenzungen"
vorgenommen werden: Der Arbeitgeber dürfe die bei der Überwachung des
Publikumsverkehrs anfallenden Daten nicht zur Verhaltens- und
Leistungskontrolle verwenden, forderte Schaar.(APA/AP)