Wien - Am Mittwoch stimmte der Landtag einer Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes zu. Künftig müssen Ärzte am Allgemeinen Krankenhaus (AKH) einen Infrastrukturbeitrag von zwölf Prozent von ihren Privathonoraren abführen. Die Abrechnung, in die in Zukunft auch Kontrollamt und Rechnungshof Einblick haben, wird zentral abgewickelt. Die Ärztekammer bezeichnet das Gesetz als "verfassungswidrig, verhandelt aber derzeit mit der Stadt über Details. Die Grünen wünschen einen höheren Beitrag und stimmten daher gegen das Gesetz. Einstimmig wurde beschlossen, dass Patienten in Zukunft nachweislich über Befunde auf schwere Erkrankungen zu informieren sind. (spri/ DER STANDARD Printausgabe 24.1.2008)