Die vom ORF geplante Ausstrahlung der Debatte zur Pflegeamnestie wurde dagegen untersagt. derStandard.at hat wie üblich live übertragen.

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Wien – Mit einem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung reagierten die Grünen am Donnerstag auf den Eklat am Vortag im Parlament: Sie wollen künftig gewährleisten, dass elektronische Medien die Plenarsitzungen „jederzeit“ aufzeichnen und übertragen dürfen – ohne dass sie vorher eine Genehmigung der Parlamentspräsidenten einholen müssen.

Zur Erinnerung: Am Mittwoch wurde dem ORF die Liveübertragung der Pflegedebatte untersagt, weil das BZÖ nicht der geplanten Redeordnung zustimmen und andere Themen aufs Tapet bringen wollte. Die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig erinnert die Anwendung der derzeitigen Regelung an die „Kreisky-Zeit, in der Journalistenfragen vorab geschickt werden mussten“. Das grüne Begehren wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

Fragestunde

Davor stand Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP) den Parlamentariern in einer Fragestunde Rede und Antwort. Angesprochen auf die Kritik von Caritas-Präsident Franz Küberl, dass bei der Tsunami-Hilfe weniger als ein Drittel der vorgesehenen 34 Millionen ausgegeben wurden, erklärte sie, es gebe „keinen Grund, warum man das Geld der Steuerzahler mit Gewalt hätte ausgeben sollen“. Zum österreichischen Einsatz im Tschad betonte die Außenministerin, dass dieser gut überlegt und gut vorbereitet sei.

FP-Dringliche

Die FPÖ wiederum stellte einen Dringlichen Antrag zur Ausländerpolitik, der letztlich wenig Zustimmung gefunden hat. Allein das BZÖ schloss sich den Freiheitlichen an. Die FP forderte, die „ausufernde Familienpolitik“ zu stoppen und stattdessen nur noch Personen „mit entsprechendem Hintergrund und Ausbildung“ ins Land zu lassen. Dazu wollen die Blauen ein neues Staatssekretariat im Innenministerium, das sich der „Fremdenrechtsproblematik“ sowie „der Rückführung von Ausländern“ widmen soll.

Gewerbeordnung repariert

Außerdem reparierte der Nationalrat die Gewerbeordnung, jene Novelle, die Bundespräsident Heinz Fischer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zurückgesandt hatte. Während sich ein Großteil der Abgeordneten reuig zeigte, kam aus der ÖVP Kritik.

Der VP-Abgeordnete Ferdinand Maier sprach von einer Kompetenzüberreizung des Bundespräsidenten und meinte, es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben, diese Angelegenheit zu lösen. Fischer sollte aufpassen, dass er nicht zum Zwischenrufer der Tagespolitik werde.

Auf die Bedenken des Bundespräsidenten wird mit dem neuen Beschluss insofern eingegangen, als das Datum für das Inkrafttreten der Strafbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie gegen Geldwäsche nun mit dem Tag nach der Kundmachung des Gesetzes angegeben wird. Fischer hatte die Novelle zurückgewiesen, weil das ursprünglich geltende Datum eine rückwirkende Bestimmung gebracht hätte, die verfassungswidrig gewesen wäre.

Eigentlich interessantester Punkt des Paketes ist, dass Wirte im Kampf gegen das "Komatrinken" verpflichtet werden, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Weiters in der Novelle enthalten ist, dass die Bezeichnung "Meisterbetrieb" zum geschützten Gütesiegel wird und dass Immobilientreuhänder künftig eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Die Novelle bekam letztlich die Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie von den Grünen. (nw/red/DER STANDARD, Printausgabe, 1.2.2007)