Zwei Höchstgerichtsurteile gingen zulasten der Vermieter: Sie müssen die Erhaltungskosten zahlen.

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Wien - Justizministerin Maria Berger plant 2009 eine umfassende Reform des Mietrechts. Ein wesentlicher Punkt dabei wird die Grundsteuer sein, die der Vermieter derzeit laut Vorgaben des Betriebskostenkataloges auf den Mieter umwälzen kann. Ebenso wie die Kosten für die Erhaltung des Hauses sowie diverse Abgaben (Versicherungen). Eine der Forderungen Bergers ist es, dass der Hausherr die Grundsteuer selbst bezahlt.

Das muss freilich politisch noch akkordiert werden. VP-Wohnbausprecher Peter Sonnberger hält den Vorschlag für derzeit "nicht mehrheitsfähig".

Mögliche Erhöhung der Einheitswerte

Experten schließen dennoch nicht aus, dass es bei der kommenden Steuerreform zu einer Erhöhung der Einheitswerte kommen könnte, die seit den 70er-Jahren unverändert sind. Steigen die Einheitswerte, steigt automatisch auch die Grundsteuer. Das treibt automatisch die Mieten nach oben, in Zukunft wäre das nicht mehr der Fall.

Wenn der Hauseigentümer aber künftig eine (erhöhte) Grundsteuer selbst zahlen müsste, mindert das seine Rendite. Davon betroffen wären nicht zuletzt auch die Immobilienfonds, die unter Druck kämen. Experten geben zu bedenken, dass damit eventuell der Eigentümerschutz ausgehebelt wird und halten daher eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof für möglich. Es sei denn, die Hauseigentümer bekommen die Zusage, dass die Mietzinsbegrenzung fällt. Sozialbau-Chef Herbert Ludl unterstützt in Sachen Grundsteuer den Vorschlag der Ministerin, weil in den Vorjahren die Wohnungen mit Mietzinsobergrenzen deutlich zurückgingen. Das geschah durch Wohnungszusammenlegungen, Sanierungen, Dachbodenausbauten und den Abriss der Häuser.

Umsatzsteuer

Gar keine Freude mit den Forderungen Bergers hat Martin Neidthart vom privaten Immobilieninvestor Signa (erwarb die Bawag/PSK-Immos) Neidthart: "Wenn Berger Wohnen billiger machen will, soll sie die Umsatzsteuer (zehn Prozent für private Mieter, Anm.) auf Wohnen streichen. Und wenn es stimmt, dass auch bei frei finanzierten Wohnungen Richtwerte eingeführt werden sollen, wird es kaum noch jemanden geben, der investiert."

Einigkeit herrscht beim Wunsch nach Abschaffung der Vergebührung der Mietverträge, die so Ludl, die ganze Bürokratie nicht wert sei. Die Gebühr beträgt ein Prozent von 36 Monatsmieten und - sollte ein Einmalerlag anfallen - sechs Promille davon. Eingang in das neue Mietrecht werden auch die Höchstgerichtsurteile finden müssen, wonach die Erhaltungspflichten für das Wohnungsinnere (Therme) vom Vermieter zu tragen sind. Außerdem fordert Berger eine Begrenzung der Maklergebühren. Für eine neue Regelung ist auch die VP zu gewinnen. (Claudia Ruff, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 5.2.2008)