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Wolfgang B. bei seiner letzten Einvernahme im Geiger-Prozess

Foto: APA/Schlager
Knapp vier Wochen bevor im Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ernst Geiger, den suspendierten Leiter der Wiener Kriminalpolizei, wiederholt wird, ist mit Wolfgang B. der wichtigste Zeuge und zugleich die Zentralfigur in der sogenannten Sauna-Affäre gestorben. Laut Kurier dürfte der 44-Jährige in der Nacht zum Dienstag in seiner Wohnung in der Wiener Innenstadt einem Herzinfarkt erlegen sein. Die Polizei schließt nach derzeitigem Stand Fremdverschulden aus.

B. hatte über Herzbeschwerden geklagt und war dann zusammengebrochen. Der Notarzt konnte den Mann kurz reanimieren, doch B. war nicht mehr zu retten. "Es gibt keine äußeren Anzeichen von Gewalteinwirkung", bestätigte am Dienstag Walter Hladik, der Sprecher der Bundespolizeidirektion Wien. Die kriminalpolizeiliche Abteilung habe die Leiche kommissioniert und mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten. Eine Obduktion soll die eindeutige Todesursache klären. Mit dem Ergebnis ist laut Hladik in den kommenden Tagen zu rechnen.

Geheimprostitution

Wolfgang B. war Geschäftsführer des Wiener Etablissements "Goldentime", das mit Geheimprostitution in Verbindung gebracht worden war. Kriminalist Geiger soll B., den er von früher kannte, eine Razzia in dem auch als "FKK-Sauna" firmierenden Etablissement verraten haben. Was Geiger vehement bestreitet.

B. und Geiger hatten einander über den ehemaligen Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) kennengelernt. B. war Schlögls Schwager und kurzfristig auch in dessen Beraterfirma engagiert, Geiger und Schlögl (jetzt Bürgermeister von Purkersdorf) waren zeitweise Laufpartner. B. hatte Geiger bereits im ersten Prozess entlastet, dennoch war der frühere Topkriminalist zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hob aber später das Urteil wegen Feststellungsmängel auf, der Prozess wird am 10. März wiederholt. Für Geigers Anwalt Manfred Ainedter ist B.s Tod "eine Tragödie".

B. selbst war vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Er betrieb eine Amtshaftungsklage gegen die Republik und forderte Millionenentschädigung. Zuletzt führte er gemeinsam mit seiner neuen Gattin einen Friseursalon gegenüber dem Landesgericht. (APA, simo/DER STANDARD – Printausgabe, 13.2.2007)