Bei der Ausschreibung der österreichischen Skiweltcup-Veranstaltungen ab der Saison 2012/13 verpflichte sich der ÖSV zu speziellen Vorschriften. Diese sollen ein "diskriminierungsfreies und transparentes" Verfahren sicherstellen. Außerdem dürfen nicht alle Senderechte an lediglich einen Rundfunkveranstalter vergeben werden ("Alleinwerbsverbot").
Parallele Ausschreibung
Der laufende Vertrag zwischen ORF und ÖSV könne grundsätzlich weitergeführt werden. Allerdings muss der Skiverband bis spätestens Ende April 2008 Pay-TV-Rechte, Hörfunkrechte sowie Rechte für die "Highlight-Berichterstattung" bis zur Saison 2011/12 ausschreiben, wodurch die Exklusivität der ORF-Berichterstattung endet.
Der Bezahlsender Premiere hatte wie bei der Behörde Beschwerde gegen den zehnjahres-Vertrag eingelegt. Dieser war ohne Ausschreibung abgeschlossen worden.
Marktöffnung
Die beschlossene Öffnung des Marktes ist das Resultat eines kartellgerichtlichen Verfahrens. Darin habe man sich gemeinsam mit ORF und ÖSV zu Verpflichtungszusagen geeinigt, die in einer Verhandlung vor dem Kartellgericht für verbindlich erklärt wurden. Alle Parteien haben laut BWB auf Rechtsmittel verzichtet, der Beschluss ist rechtskräftig. Man habe "Rechtssicherheit und Marktöffnung für alle Beteiligten erreicht", gibt man sich bei der BWB zufrieden.