Wien - In einzelnen Sachpunkten können SPÖ und ÖVP doch noch miteinander. So haben sie laut Justizministerin Maria Berger (SP) vereinbart, die Erhöhung der Miet-Richtwerte neu zu regeln, um die Folgen der hohen Inflation zu lindern. Auch bei ihrem längerfristigen Mietrechts-Projekt gibt es einen Fortschritt: Die Sozialpartner haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Umsetzung der OGH-Urteile zu den Reparaturkosten vorgelegt, berichtete Berger am Donnerstag im APA-Gespräch.

Nach der geltenden Gesetzeslage müsste die Justizministerin im April die Richtwerte - die die Grundlage für die Berechnung der meisten Mieten sind - entsprechend der Dezember-Inflationsrate des Vorjahres anheben. Die war mit 3,6 Prozent aber ein "Ausreißer nach oben".

"Wir werden sicher etwas zusammenbringen"

Also hat Berger in der Koordinierung zum gestrigen Ministerrat einen Vorschlag für ein "Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (Milg)" vorgelegt, um die Mieterhöhung zu bremsen. Da die Zeit drängt, haben sich SPÖ und ÖVP laut Berger darauf verständigt, die Sache mit einem Initiativantrag im Parlament zu regeln. Wie das neue Indexierungssystem aussehen wird, werde man im Parlament ausverhandeln. "Wir werden sicher etwas zusammenbringen", ist die Justizministerin überzeugt.

Zuversichtlich ist Berger auch bei der größeren Mietrechts-Novelle, die sie 2009 umsetzen will. Dabei geht es um die Umsetzung der mieterfreundlichen OGH-Urteile des Vorjahres zu den Reparaturkosten und Punkte aus dem Koalitionsprogramm wie z.B. die Durchforstung des Betriebskostenkataloges.

Die Sozialpartner - nicht nur Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer, sondern auch Vertreter der Hausbesitzer, der Mietervereinigung und der gemeinnützigen Wohnbauträger - haben Berger am Donnerstag einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. Demnach sollen die Reparatur- und Wartungskosten für den Mieter auf 80 Euro im Einzelfall bzw. 200 Euro im Jahr begrenzt werden; alle Kosten darüber hinaus soll der Vermieter tragen.

Für Berger ist das ein "sehr interessanter Vorschlag, den wir weitgehend sehr gerne aufgreifen und umsetzen wollen". Er brächte eine "sehr praxisgerechte Abgrenzung" und eine klare Regelung, die viele Rechtsstreitigkeiten ersparen würde. Hinsichtlich der Beträge will sie sich noch nicht festlegen. Im Justizministerium wird sich jetzt die - bei Mietrechtsreformen übliche - Arbeitsgruppe Wohnrecht zusammensetzen und einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten. Er sollte im Sommer oder Anfang Herbst vorliegen, damit die Novelle noch zeitgerecht für ein Inkrafttreten mit Jahresbeginn 2009 beschlossen werden kann, sagte Berger. (APA)