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Ein Ärgernis für Passagiere ist die Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die neue Verordnung bringt diesbezüglich keine Änderungen.

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Das Sackerl muss weiterhin mit an Bord.

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Zweinhalb Jahre haben die Verhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat gedauert, ehe man sich bezüglich der Novellierung der Luftsicherheitsverordnung einig wurde. Einer der Hauptpunkte ist die Möglichkeit zur Stärkung der "One Stop Security". Das bedeutet, dass Passagiere und deren Gepäck, die bereits die Sicherheitskontrolle durchlaufen haben, diese nicht erneut über sich ergehen lassen müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kontrollen EU-konform durchgeführt worden sind.

Zur umstrittenen Regelung der Mitnahme von Flüssigkeiten gab es keine neue Entscheidung. Nach wie vor müssen Flüssigkeiten in 100-ml-Fläschchen in einem Klarsichtbeutel transportiert werden. Getränke dürfen weiterhin nicht im Handgepäck transportiert werden. Das EU-Parlament will schon seit geraumer Zeit die strenge Regelung bezüglich Flüssigkeiten entschärfen, da sie nach Einschätzung der Volksvertretung die Sicherheit nicht erhöhen. Bis zum Sommer wird ein neuer Vorschlag von der EU-Kommission zu dem Thema erwartet.

Geregelt werden in der neuen Verordnung unter anderem die Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck, Zugangskontrollen, Luftfahrzeug-Sicherheitskontrollen sowie Kontrollen von Fracht und Post. Darüber hinaus werden Überwachung, er Schutz von Fluggästen und Handgepäck oder die Schulung und Einstellung von Personal geregelt. Die gemeinsamen Sicherheitsnormen sollen ein schnelleres und effektiveres Durchsetzen von Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen. "Kontrollen müssen strikt und effektiv sein, dürfen aber nicht zu exzessiven Unannehmlichkeiten für die Passagiere führen", sagt Paolo Costa, Berichterstatter des Parlaments und Vorsitzender des EP-Verkehrsausschusses.

Auch Fluggäste oder Gepäck aus Drittländern, deren Luftsicherheitsnormen dem EU-Recht gleichwertig sind, sollen nicht mehr erneut kontrolliert werden.

Sky Marshals mit an Bord

Zum ersten Mal werden "Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges" auf europäischer Ebene geregelt. Das betrifft etwa den Zugang zum Cockpit, das Mitführen von Waffen oder den Einsatz von "Sky Marshals". Der Einsatz dieser bewaffneten Flugbegleiter ist nicht vorgeschrieben, sondern es jedem Mitgliedsstaat frei, Sicherheitsbeamte einzusetzen. Allerdings müssen die "Sky Marshals" staatliche Bedienstete sein, die "speziell ausgewählt und ausgebildet" wurden. Private Sicherheitsfirmen kommen für diese Aufgabe nicht in Frage. In den USA werden "Sky Marshals" schon seit geraumer Zeit eingesetzt. Waffen dürfen in Bord nicht mitgeführt werden, es sei denn, die nach nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Sicherheitsauflagen wurden erfüllt und die betreffenden Staaten haben hierfür eine Genehmigung erteilt.

Die neuen Regelungen gelten spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. Die Diskussion um die Finanzierung der entstehenden Mehrkosten endete bei der Einigung, dass jeder Mitgliedsstaat selbst entscheidet, in welchem Umfang Staat, Flughafeneinrichtungen, Luftfahrtunternehmen oder Nutzer die Kosten tragen. Allerdings wird gefordert, dass neue Abgaben ausschließlich für die Finanzierung der neuen Regelungen verwendet werden dürfen. (ham)