Wien - Im Folgenden einige Auszüge aus dem am Montag präsentierten Jahresbericht 2007 der Bundesheer-Beschwerdekommission:

- Wegen eines tragischen Diagnoseirrtums sowohl eines Heeresvertragsarztes als auch ziviler Ärzte wurde einem Gefreiten ein Hoden entfernt. - Im Rahmen eines dienstlichen Gesprächs sagte ein Kompaniekommandant zu einem Charge: "Spucken Sie den Kaugummi aus und und steigen Sie vom Randstein herunter, sonst brenne ich Ihnen eine drüber!" Für den Fall, dass die Charge eine Beschwerde bei der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission einbringen sollte, stellte der Offizier eine Strafe in Aussicht.

- Nach dem ordnungsgemäßen Ablegen der Ausrüstung durch die Gruppe verwendete ein Rekrut anstelle der Meldung "Erstes Glied ausgerichtet!" scherzhaft die Worte "Erstes Glied zu kalt!" Er wurde von seinem Gruppenkommandanten zurückgewiesen: "Sie Volltrottel! Halten Sie die Klappe! Wenn Sie von mir eine bekommen, ist Ihnen nicht mehr kalt, sondern heiß!"

- Soldaten im Auslandseinsatz wurden in Räumlichkeiten untergebracht, in denen Holzwürmer von der Decke der Schlafräume fielen. Auch mit einer behelfsmäßigen Deckensanierung durch Ausfüllen der Spalten und Öffnungen in der Holzverkleidung mit Silikon und Schaumstoff bzw. Abkleben kleinerer Spalten mit Klebeband konnte die Situation nicht verbessert werden.

- Ein hochrangiger Beamter, der als Leitender eines Erprobungsschießens eingeteilt war, drohte einem Offizier, ihm "die Eier abzuschneiden", sollte das angeforderte Sanitätskraftfahrzeug nicht innerhalb von 30 Minuten auf der Schießbahn eintreffen.

- Aus persönlichen Gründen untersagte ein ranghöherer Unteroffizier die Anwesenheit eines weiblichen Unteroffiziers am Gang vor seiner Kanzlei. Weiters reagierte er mit absichtlichem, lauten Zuschlagen der Kanzleitüre und verweigerte der Soldatin die dienstlich erforderliche Nutzung seiner Kanzlei.

- Anfragen zur Trageerlaubnis von "Unterlippenbärten" legte ein zuständiger Sachbearbeiter nicht erlasskonform aus.

- Eine amtswegige Prüfung leitete die Kommission im Fall der auf der Internet-Plattform "YouTube" aufgetauchten Nazi-Videos ein. Auf den Video waren betrunkene Soldaten zu sehen, die im Stechschritt und zum "Hitler-Gruß" gestreckter Hand marschieren und "Heil Hitler" in die Kamera brüllen. Ein Soldat war laut dem Kommissionsbericht bereits vor Antritt des Grundwehrdienstes nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Dass dieser trotzdem für den Wehrdienst herangezogen wurde, löste bei der Beschwerdekommission "Befremden" aus. (APA)