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Wien – Was immer man an der Vermögenszuwachssteuer auszusetzen haben mag, ein Vorwurf geht ins Leere: Die Abgabe ist keineswegs ein Experiment. In Europa ist sie sogar eher Standard als Ausnahme, innerhalb der EU existieren Capital Gains Tax oder Mutanten in 16 Ländern, Deutschland folgt 2009. Dazu kommen internationale Beispiele in den USA, Japan oder Australien.

Weit weniger Staaten halten es wie Österreich und besteuern Kapitalgewinne nur innerhalb einer Spekulationsfrist. Gänzlich steuerfrei gehen die realisierten Zuwächse lediglich in Bulgarien, Griechenland, den Niederlanden, Zypern und Lettland, heißt es in einer Untersuchung der deutschen Bundesregierung. Berlin hat die Erhebung für die Abgeltungssteuer in Deutschland durchgeführt. Zudem befasst sich eine OECD-Studie mit der Kapitalgewinnabgabe auf internationaler Ebene.

Auffallend sind die – unterschiedlich hohen – Freibeträge, die in Ländern mit Besteuerung von Profiten eingeräumt werden. So fallen Vermögenszuwächse in der Slowakei unter die 19-prozentige Flat Tax, lediglich umgerechnet 730 Euro können ohne Abzug eingestreift werden. In Frankreich liegt die Steuer mit 27 Prozent exklusive Sozialabgaben deutlich höher, dafür ist der Freibetrag von 20.000 Euro großzügig. Im Steuerparadies Irland fällt der Abzug mit einem Fünftel ab einem Profit von 1270 Euro recht üppig aus.

Einige Länder variieren den Steuersatz nach der Behaltedauer. Das Prinzip lautet dabei: Je länger man in einen Finanztitel investiert ist, desto weniger kann von Spekulation die Rede sein und desto geringer ist die Steuer. In Frankreich reduziert sich so der Steuersatz nach fünf Jahren jährlich um ein Drittel. Ähnlich gestaltet sich die Systematik in Slowenien, wo Vermögenszuwächse nach zwanzig Jahren steuerfrei realisiert werden können.

Eine pauschalierte Variante gibt es in zwei skandinavischen Ländern: Schweden und Finnland ziehen alternativ zur Besteuerung des exakten Veräußerungserlöses einfach ein Fünftel des Verkaufserlöses (also unabhängig vom Gewinn) ab. Auf die Höhe des Profits stellt hingegen Dänemark ab, wo der Steuersatz bis zu 45.500 Kronen (6102 Euro) Gewinn 28 Prozent, darüber 43 Prozent ausmacht. Unterschiede gibt es auch bei der Anrechnung der Verluste. In manchen Staaten werden sie auf die Einkommensteuer angerechnet. In anderen gibt es eine rein auf Finanzerträge zugeschnitte Kapitalabgabe. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.4.2008)