"Wir haben zu wenig Erfahrungen mit diesen Präparaten, darum wollen wir uns alle Flächen anschauen, egal ob sie biologisch oder mit Antibiotika behandelt wurden", sagte AMA-Sprecherin Hermine Hackl zur APA. Die betroffenen Obstkulturen der Gütesiegelproduzenten werden ab sofort einem zusätzlichen Rückstandsmonitoring unterzogen. Nach erfolgter Risikobewertung erfolgt eine Evaluierung der Ergebnisse. Wenn keine Rückstände von Streptomycin oder Hefepräparaten (sowie deren Abbauprodukte) nachgewiesen werden, ist dieses Kernobst nach der Ernte im Herbst berechtigt, das AMA-Gütesiegel zu führen, hieß es vonseiten der AMA.
"Ein schlechter Scherz?"
"Das - sogar im Biolandbau - zugelassene Hefemittel 'Blossom Protect' muss sich nun plötzlich im Rahmen einer neuen AMA-Gütesiegel-Vorgabe demselben Prozedere unterwerfen wie das heftig umstrittene Antibiotikum Streptomycin", hieß es dazu in einer Aussendung des Herstellers. "Ein Irrtum? Ein schlechter Scherz? Wir wissen es nicht", zeigte sich der wissenschaftliche Leiter bei bio-ferm, Herbert Danner, verwundert. Das Präparat sei auch im Rahmen der EU-Bio-Verordnung 2091/91 zugelassen. "Diese steht in ihren ökologischen Standards weit über dem AMA-Gütesiegel. Das macht die Entscheidung so undurchsichtig", so Danner weiter.