Die in letzter Zeit heftig umstrittene Online-Fahndung soll für das Innenministerium lediglich "ultima ratio" für die Verfolgung Krimineller sein. Das beteuerte der Chef der Rechtssektion, Mathias Vogl, bei einer Tagung zum Thema am Mittwoch. Demnach soll der Zugriff auf fremde Systeme nur dann erfolgen, "wenn alles andere nicht geholfen hat". Vogl sprach auch davon, dass lediglich auf richterliche und staatsanwaltschaftliche Weisung gehandelt werden solle.

Schritte

"Die Kriminellen sind den Strafverfolgungsbehörden meistens einen Schritt voraus", rechtfertigte Vogl die Notwendigkeit der geplanten Online-Fahndung, bei der es bereits ein Abkommen zwischen Justiz und Justizministerium gibt. Synchron zu der geplanten Maßnahme müssten auch umfangreiche Rechtsschutzmaßnahmen ausgebaut werden. Die Einbindung eines Rechtsschutzbeauftragten ist auch für Vogl dringend notwendig. Nach wie vor gilt auch im Ministerium der Standpunkt, dass die Online-Fahndung lediglich bei schweren Verbrechen angewandt werden solle. Vogl: "Ziel ist es nicht, digitale Eierdiebe zu fangen."

"Die Kriminalpolizei wird diese Maßnahmen niemals auf eigene Faust oder bei Gefahr in Verzug einsetzen können."

Befürchtungen, dass die Online-Fahndung auch zur Vorbeugung von Verbrechen eingesetzt werden könnte, versuchte Vogl zu entkräften: "Die Kriminalpolizei wird diese Maßnahmen niemals auf eigene Faust oder bei Gefahr in Verzug einsetzen können." Der Sektionschef setzt sich weiter für die Einführung der Maßnahme ein. "Der vielfach behauptete Gegensatz von Sicherheit und Freiheit ist ein Scheinbarer." Denn auch kriminelle Bedrohungen würden die Freiheit der Bürger einschränken. Zumindest müsse man mit Entwicklungen, durch die Kriminelle und terroristische Organisationen profitieren würden, "zumindest annähernd Schritt halten".

Michael Sika, Präsident des Kuratoriums Sicheres Österreich, hielt ebenfalls ein Plädoyer für die Online-Fahndung. Die organisierte Kriminalität könne man nur dann effektiv bekämpfen, wenn die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen würden. Daher müsse man den Entwicklungsstand mit der Kriminalität "abstimmen". Sika kritisierte die Art und Weise, wie die Diskussion über die Online-Fahndung in Österreich ablaufe. "Diese wird leider nicht mit der gebotenen Sachlichkeit geführt." Er beruhigte: "Der Rechtsstaat ist nach wie vor intakt."

"Technische Innovationssprünge prägen die Kriminalität des 21. Jahrhunderts"

Einen Überblick über den Stand der Online-Durchsuchung in Deutschland lieferte Jörg Ziertke, Präsident des Bundeskriminalamtes in Deutschland. Dieser ist immer wieder als Befürworter dieser Maßnahmen von Datenschützern kritisiert worden. "Technische Innovationssprünge prägen die Kriminalität des 21. Jahrhunderts", stimmte er in den Tenor der Veranstaltung ein. Die Polizei habe einen erheblichen technischen Anpassungsbedarf. Technische Aspekte zur Online-Durchsuchung erläuterte Reinhard Posch, Chief Information Officer der Bundesregierung. Er strich hervor, dass es sich bei den installierten Trojanern um keine Schadsoftware handeln werde und die Programme eigens für die zu überwachende Person zugeschnitten sein würden. (APA)