60 Millionen Euro stellt der Bund in den nächsten drei Jahren für Sprachförderung (15 Millionen) und den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze (45 Millionen) zur Verfügung. Die Bedingung dafür ist, dass die Länder den Betrag, den sie erhalten, jeweils verdoppeln. Für Gehaltskosten von Kindergärtnerinnen oder Tagesmüttern soll das Geld nicht verwendet werden. Der Bund definiert es als Anstoßfinanzierung, mit dem Infrastruktur und Ausbildung finanziert werden sollen. (hei/DER STANDARD, Printausgabe, 29.4.2008)