Die Ausformulierung des Leitantrags sorgte aber auch parteiintern für Diskussionen. Gerade in der Frage der Vermögensbesteuerung wurde auch die Sorge geäußert, die Leute zu verschrecken. Insgesamt fünf Milliarden Euro sollen anders verteilt werden, durch steuerliche Ent- und Belastungen.
Einkommen unter 14.000 Euro im Jahr sollen entlastet werden, der Eingangssteuersatz von derzeit 38 Prozent auf 33 Prozent gesenkt werden. Die Einkommensschwelle, ab der der maximale Grenzsteuersatz von 50 Prozent greift, soll von derzeit 51.000 Euro auf künftig 71.000 Euro Jahreseinkommen angehoben werden. Ab einem Jahreseinkommen von 126.000 Euro soll die Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehalts wegfallen. Die Grünen wollen eine neue Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag von 200.000 Euro und fordern eine „moderate Vermögensbesteuerung“: Unter 100.000 Euro (Freibetrag pro Person) wird nicht besteuert, für darüberliegende Vermögensteile gilt ein konstanter Steuersatz von 0,5 Prozent.
Im Bildungsbereich wollen die Grünen verstärkt auf Frühförderung setzen. Sie fordern kostenlose und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr.
Kindergarten-Kernzeit