Wien – Die Grünen machen mit der „Verwirklichung von mehr sozialer Gerechtigkeit ernst“, zumindest in ihrem Leitantrag, der beim Bundeskongress am kommenden Wochenende in Innsbruck verabschiedet werden soll. Damit wollen sich die Grünen neben den Bürgerrechten und der Umwelt künftig verstärkt einem dritten großen Thema widmen, der Umverteilung. Das sei durchaus auch als Kampfansage an die SPÖ gedacht, die für die soziale Schieflage blind sei und die Menschen im Stich lasse, sagte die Dritte Nationalratspräsidentin und stellvertretende Grünen-Chefin Eva Glawischnig im Gespräch mit dem Standard.

Die Ausformulierung des Leitantrags sorgte aber auch parteiintern für Diskussionen. Gerade in der Frage der Vermögensbesteuerung wurde auch die Sorge geäußert, die Leute zu verschrecken. Insgesamt fünf Milliarden Euro sollen anders verteilt werden, durch steuerliche Ent- und Belastungen.

Einkommen unter 14.000 Euro im Jahr sollen entlastet werden, der Eingangssteuersatz von derzeit 38 Prozent auf 33 Prozent gesenkt werden. Die Einkommensschwelle, ab der der maximale Grenzsteuersatz von 50 Prozent greift, soll von derzeit 51.000 Euro auf künftig 71.000 Euro Jahreseinkommen angehoben werden. Ab einem Jahreseinkommen von 126.000 Euro soll die Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehalts wegfallen. Die Grünen wollen eine neue Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag von 200.000 Euro und fordern eine „moderate Vermögensbesteuerung“: Unter 100.000 Euro (Freibetrag pro Person) wird nicht besteuert, für darüberliegende Vermögensteile gilt ein konstanter Steuersatz von 0,5 Prozent.

Im Bildungsbereich wollen die Grünen verstärkt auf Frühförderung setzen. Sie fordern kostenlose und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr.

Kindergarten-Kernzeit

Was parteiintern heftig diskutiert wurde: die Forderung nach einer verpflichtenden Kindergartenkernzeit. Ein verpflichtender Kindergartenbesuch im Ausmaß von etwa zwölf Stunden in der Woche soll ab dem dritten oder vierten Lebensjahr festgeschrieben werden. Der Antrag soll am Samstag noch diskutiert und am Sonntag abgestimmt werden. (Michael Völker/DER STANDARD, Printausgabe, 30.4.2008)