Wien - Von der geplanten "Aut-Idem"-Regelung wird nur ein Bruchteil der Wirkstoffe betroffen sein. Laut Gesundheitsministerium finden sich derzeit im sogenannten "Erstattungskodex" mehr als 1.000 Wirkstoffe, davon kommen aber nur "60 bis 100" für die geplante Regelung (der Arzt verschreibt der Wirkstoff, der Apotheker sucht das Medikament aus) in Frage. Bei den restlichen Wirkstoffen kann ohnehin nur ein bestimmtes Medikament zur Anwendung kommen. Angestrebt wird von der Politik, dass die Ärzte maximal bei 30 Prozent der Verschreibungen auf einem bestimmten Medikament bestehen, dies würde die angestrebten Einsparungen von 35 Mio. Euro pro Jahr ergeben.

Die österreichische "Aut-Idem"-Regelung soll sich stark an dem deutschen Modell orientieren, hieß es aus dem Ministerium. Die Ärzte sollen dazu verpflichtet werden, zu dokumentieren, in welchen Fällen sie "Aut Idem" unterdrücken, sprich: In welchen Fällen sie - trotz der Möglichkeit, nur den Wirkstoff zu verschreiben - auf der Verschreibung eines bestimmten Medikamentes bestehen.

Chronisch Kranke ausgenommen

Möglich sein soll die Unterdrückung von "Aut Idem" in jenen Fällen, wo es medizinisch indiziert ist, dass eben nur ein bestimmtes Präparat wirkt und ein anderes Medikament mit denselben Wirkstoffen nicht zur Heilung beiträgt. Generell ausgenommen von der "Aut-Idem"-Regelung sind chronisch Kranke. Laut Gesundheitsministerium liegt in jenen Ländern, wo bereits "Aut Idem" praktiziert wird, die Quote jener Verschreibungen, die nur den Wirkstoff vorschreiben, zwischen 70 und 95 Prozent.

Damit die Apotheker tatsächlich auch die günstigsten Medikamente auswählen, ist laut Ministerium geplant, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger "Referenzgruppen" bildet, aus denen die Pharmazeuten dann wählen können. In diesen Gruppen sollen mindestens drei Präparate gelistet sein, deren Preis unter einem festgelegten Maximalwert - dem Referenzbereich - liegt. Der Apotheker kann dann nur aus dieser Gruppe auswählen. Besteht der Patient dennoch auf einem bestimmten Medikament, das nicht in der Referenzgruppe aufgelistet ist, dann muss er den Differenzbetrag auf den Referenzwert aus der eigenen Tasche bezahlen.

Ziel ist es, die Hersteller von Generika zu bewegen, die Preise ihrer Produkte zu senken. Dazu sollen die Referenzgruppen halbjährlich neu überprüft werden. Der Maximalpreis, den ein Produkt aus einer bestimmten Wirkstoffkategorie kosten darf, soll jeweils neu festgelegt werden.

Derzeit liegt der Anteil der Generika am österreichischen Arzneimittelmarkt bei 20 Prozent, geht aus einer bisher unveröffentlichten Studie des Hauptverbands hervor. Zum Vergleich: In den Niederlanden liegt dieser Anteil bei 50 Prozent, beim "Vorbild" Deutschland bei 57 Prozent. Österreich ist bei der Einführung von "Aut Idem" laut Gesundheitsministerium übrigens eher zu den Nachzüglern zu zählen: Demnach verzichten derzeit nur noch Zypern, Malta, Griechenland, Irland, Luxemburg und Großbritannien auf diese Möglichkeit.

Der Patentschutz - jene Zeit, während derer die Original-Medikamente nicht kopiert werden dürfen - ist in Österreich recht unterschiedlich lange. Laut Apothekerkammer hängt dies vom Patentamt ab, der Schutzzeitraum liegt in der Regel zwischen acht und zwölf, manchmal auch bei bis zu 17 Jahren. (APA)