„Wir waren sehr verwundert, dass nicht mehr Architekten mitgemacht haben“, sagt BIG-Geschäftsführer Christoph Stadlhuber. Auch WU-Professor Michael Holoubek, einer der Sachpreisrichter im Verfahren, erklärt: „Im Vorfeld waren sich alle darin einig, dass sich die Architekten darum reißen würden. Das war dann nicht so.“
Gründe für die geringe Teilnahme gibt es genug. Obwohl das Verfahren nach Auskunft von Experten juristisch hieb- und stichfest aufbereitet ist, gibt es einige inhaltliche Kritikpunkte. „Ein Projekt in dieser Dimension ist ein absoluter Klassiker für ein zweistufiges Verfahren“, sagt Bundeskammerpräsident Georg Pendl, „zuerst hätte man einen Masterplan und danach das konkrete Projekt ausloben sollen.“ Alles auf einmal in ein einstufiges Verfahren zu packen, sei zu viel verlangt gewesen.
Ziel nicht klar gewesen
Die Absichtserklärung in der Ausschreibung beweist, dass sich BIG und WU im Verlauf des Verfahrens ein Hintertürchen offen lassen wollten: Je nach Empfehlung des Preisgerichts werde der Erstplatzierte entweder mit dem Gesamtprojekt oder – wie das nun mit dem Siegerprojekt von BUS architektur praktiziert wird – nur mit der „übergeordneten Planung des Projektstandorts“ beauftragt. Für einen Gesamtauftrag des WU-Neubaus sei die Qualität aller 24 Projekte nicht zufriedenstellend gewesen, sagen die Juroren.
„Juristisch ist diese Vorgehensweise in Ordnung, aber im Endeffekt sind solche Wischiwaschi-Sachen unangenehm“, meint Pendl. „Wenn man die Dinge nicht klar kommuniziert, dann darf man sich nicht wundern, wenn so wenige abgeben.“
Um Situationen wie diesen vorzubeugen, wird jede Wettbewerbsausschreibung in der Regel von der Architektenkammer geprüft. Laut Informationen des Standard wurden die Mindestkriterien für eine Kooperation mit der zuständigen Länderkammer nicht erfüllt. „Wir haben gar nicht genug Zeit bekommen, die Wettbewerbsunterlagen genau zu prüfen“, sagt Andreas Gobiet, Präsident der Länderkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland.