Wien - Der Kunstrückgabebeirat hat in seiner Sitzung vom 9. Mai die Restitution von drei Werken aus dem Kunsthistorischen Museum (KHM) und dem Belvedere empfohlen. Darunter befindet sich das Porträt Gerhard von Westerburgs von Barthel Bruyn an die Erben nach Rudolf Gutmann, das der Beirat im Juni 2004 noch nicht für einen Restitutionsfall gehalten hatte. Aus dem KHM soll außerdem Solomon Ruysdaels "Landschaft mit Plankenzaun und hohem Wolkenhimmel" an die Erben nach Marianne Hamburger-Löw zurückgehen, aus dem Belvedere Hans Gassers Marmorskulptur "Der Maler Carl Rahl" an die Erben nach Marianne Nachensky. Diese vom Ministerium zunächst nicht kommunizierten Entscheidungen, über die die Tageszeitung "Der Standard" in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, liegen nun der APA vor.

Rudolf Gutmann, dessen Sammlungen nach dem 2. Weltkrieg umfangreich restituiert wurde, hatte das Bruyn-Porträt 1947 der Gemäldegalerie geschenkt - allerdings im Zusammenhang mit Ausfuhrgenehmigungen für andere seiner Kunstgegenstände, wie der Beirat nun aus den Akten schließt. Einem Schreiben des KHM war eine Erklärung Gutmanns beigelegt, in der er die Schenkung nicht als Bedingung für die Ausfuhrgenehmigungen ausweist, angesichts der zeitlichen Nähe und der üblichen Praxis des Bundesdenkmalsamts erscheint diese jedoch "nicht glaubwürdig", wie es in der Begründung des Beirates heißt.

Nicht empfohlen wurde die Rückgabe dreier Gläser aus dem MAK an die Erben von Willibald Duschnitz. Im Rahmen einer umfangreichen Leihgabe an das Museum waren 13 Exponate nach der Flucht Duschnitz' weiterhin als Leihgaben geführt worden, als der Sammler sie nach Kriegsende ausführen wollte, ersuchte das MAK das Bundesdenkmalamt allerdings um Verhängung einer Ausfuhrsperre über vier Glasobjekte. Drei davon kaufte das MAK daraufhin von Duschnitz, im Gegenzug durfte das vierte ausgeführt werden. Weil die Gläser aber schon vor 1938 ins MAK gelangten und auch danach als Leihgaben geführt wurden, waren sie "nicht Gegenstand einer Entziehungshandlung", heißt es in der Begründung des Beirats. Der Kaufpreis der drei Gläser habe außerdem auf einem Vorschlag Duschnitz' beruht lasse nicht auf "unverhältnismäßige Gegenleistung" schließen.

Die geplante Novelle zum Restitutionsgesetz sieht einen verlängerten Anspruchszeitraum von 1933 (statt wie bisher 1938) vor, die Duschnitz-Gläser könnten also wieder Gegenstand einer Beiratssitzung werden. (APA)