Graz - Groß war kurzfristig die Aufregung um ein Konzertverbot in Grazer und steirischen Kirchen. Veranstaltungen der Klassik-Leiste "styriarte" und die Welt-Chorfestspiele seien gefährdet, wurde mitgeteilt. Wie sich am Donnerstag herauskristallisierte, geht es um das seit 1969 bestehende, aber bislang nicht durchgängig exekutierte Veranstaltungsgesetz.

"styriarte"-Intendant Mathis Huber und "World-Choir-Games"-Organisator Baldur Heckel hatten in der der "Kleinen Zeitung" Alarm geschlagen. Im Vorfeld des diesjährigen Osterfestivals sei die Polizei an die "styriarte" herangetreten und habe ein Konzert in der Heilandskirche untersagt, ebenso ein Konzert im Juli in der Grazer Mariahilferkirche.

Hintergrund: Das Gesetz untersagt Veranstaltungen in Aufführungsorten, die keine entsprechende Betriebsstättengenehmigung haben. Diese Genehmigung setzt wiederum die Einhaltung spezieller Sicherheitsbestimmungen voraus, die in denkmalgeschützten Kirchen schwer einzuhalten sind. Lediglich im Rahmen der Religionsausübung sind Konzerte erlaubt.

Es sei für niemanden nachvollziehbar, warum eine voll besetzte Christmette mit Kerzen und Chor kein Problem, jedoch ein Chorkonzert außerhalb der Messe eines sein sollte, hielt VP-Bürgermeister Siegfried Nagl in einer Aussendung fest und forderte eine Sanierung des Gesetzes. Eine solche zeichnete sich bereits am Donnerstag auch tatsächlich ab: Alle Parteien bekannten sich zu einer entsprechenden Reparatur, die möglicherweise schon am kommenden Dienstag im Landtag erfolgen soll.

Der stellvertretende Polizeidirektor in Graz, Gerhard Lecker, hatte bezüglich der geltenden Bestimmungen festgestellt: "Es gibt eine gesetzliche Vorgabe, und die muss eingehalten werden, auch wenn die Konzerte in den Kirchen kein Problem sind, das von der Polizei vordringlich verfolgt wird". Der Organisator der World-Choir-Games erläutert: "Ein Fünftel unserer Veranstaltungen, das wären rund 100 Konzerte, finden in Kirchen statt. Es muss eine Lösung noch vor den Games geben". (APA)

(APA)