Der Bundeskommunikationssenat hat den ORF wegen einer Sendung verurteilt, die nach Börseninformation aussah, aber Werbezwecken diente. Schleichwerbung gehört zu jenen Paragrafen, in denen von Amts wegen ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten ist. Höchststrafe: bis zu 36.000 Euro. Adressat: ORF-General Alexander Wrabetz oder Vorarlbergs ORF-Landesdirektor Wolfgang Burtscher, in dessen Studio die beanstandete Sendung lief.

Medienanwalt Michael Krüger beschwerte sich im Auftrag des Privatsenders Antenne Vorarlberg beim Bundeskommunikationssenat über die Sendung: Nachrichtensendungen dürften laut Gesetz nicht gesponsert werden.

Keine Nachrichten

Der Senat erkannte in der Sendung keine Nachrichtensendung nach seiner bisherigen Definition, aber Schleichwerbung. Dem Zuschauer würde "der eigentliche Werbezweck der Sendung verschleiert".

"Microsoft, ein Konzern, der als Paradebeispiel für den Erfolg eines Unternehmens in der neueren Geschichte steht", begann zum Beispiel eine Moderation der Sendung namens "Schauplatz Börse", unmittelbar vor Beginn von "Vorarlberg heute" um 19 Uhr.

Dieser Sendeplatz dient allen Landesstudios für Sonderwerbeformen.

"Die Aktien von Microsoft sind trotz dieser Rahmenbedingungen sehr günstig bewertet. In Bezug auf das Kurs-Gewinn-Verhältnis so günstig, wie seit dem Börsengang 1986 nicht mehr", schloss eine andere Sendung.

Großer Markt

Oder: "Hier bietet sich der große Markt für Indexzertifikate an, eine liquide und kostengünstige Chance, Ihr Portfolio weiter zu diversifizieren und von Rohstofftrends zu profitieren." Vor und nach diesen Sendungen: "Schauplatz Börse wurde Ihnen präsentiert von den Vorarlberger Raiffeisenlandesbanken" samt Logo.

Die "Analysen" in "Schauplatz Börse" sprach übrigens ein Raiffeisen-Mann. (red/DER STANDARD; Printausgabe, 27.5.2008)