Wien - Die vorgezogene Neuwahl sorgt beim Verfassungsgerichtshof für Kopfzerbrechen. Weil sich vom neuen Asylgerichtshof abgewiesene Asylwerber direkt ans Verfassungsgericht wenden können, rechnet man spätestens ab September mit einem deutlichen Anstieg der Beschwerden. Die Rede ist von bis zu 2.000 zusätzlichen Verfassungsklagen pro Jahr. Die von der Regierung zugesagte Aufstockung des Personals wird wegen der Neuwahl nun aber nicht mehr beschlossen.

VfGH-Sprecher Christian Neuwirth kritisierte daher am Mittwoch gegenüber der APA, "dass durch die Auflösung des Nationalrats für den Verfassungsgerichtshof eine ernste Situation eingetreten ist". Der Gerichtshof habe sich zwar intern auf den bevorstehenden Andrang der Asylwerber eingestellt (der Asylgerichtshof hat mit 1. Juli seine Arbeit aufgenommen), "aber viele Vorbereitungen des Verfassungsgerichtshofes auf die neue Situation hängen jetzt in der Luft".

Den politische Verantwortlichen müsse klar sein, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer von neun Monaten nicht zu halten sein werde, wenn der Verfassungsgerichtshof das zugesagte zusätzliche Personal nicht erhalten sollte, betonte Neuwirth. Er hofft, dass der neu gewählte Nationalrat die Aufstockung im Herbst umgehend beschließt. Der VfGH hat bereits im April elf zusätzliche Mitarbeiter (die meisten davon im wissenschaftlichen Dienst) gefordert, um die Asyl-Beschwerden bewältigen zu können. (APA)