Netzpolitik
Gericht: Auch Links können strafbar sein
Scientology mischt das Internet auf
Wer auf eine Site linkt, die Material enthält, die
das Urheberrecht eines Dritten verletzt, macht
sich ebenfalls strafbar. Das entschied jetzt ein
niederländisches Gericht in Den Haag.
Geklagt hatte die Scientology-Kirche. Die
Betreiber der Site wurden ebenfalls
angewiesen, die Dokumente vom Netz zu
nehmen.
Die Entscheidung hat zwar nur in den
Niederlanden rechtliche Gültigkeit, sie könnte
aber in Zukunft weitreichende Folgen für alle
haben, die im Internet Texte veröffentlichen,
meinen Beobachter.
Privatpersonen verklagt
Scientology hatte Privatpersonen verklagt, die
Dokumente des Sektengründers L. Ron
Hubbard auf einer niederländischen Web-Site
veröffentlicht hatten. Das Gericht entschied,
daß auch Links zu den Dokumenten das
Copyright von Scientology verletzten.
Die Sekte geht prinzipiell gegen alle kritischen
Veröffentlichungen vor. Einem Buchautoren,
der Auszüge aus dem sekteninternen
Regelwerk veröffentlicht hatte, wurde ebenfalls
wegen Verletzung des Copyrights verklagt.
Der Internet-Buchhändler Amazon.com nahm
den Titel daraufhin aus seinem Angebot.
Inzwischen wird das Buch allerdings wieder
verkauft.
(Zdnet)