Wien - Auch Frauen werden beim Bundesheer künftig die Milizlaufbahn einschlagen können. Das sieht eine Novelle zum Wehrgesetz vor, die der Ministerrat am Dienstag beschließen soll. Im Unterschied zu Männern, die sich für eine Milizlaufbahn entscheiden, können Frauen aber jederzeit aus ihrer Meldung aussteigen. Seit 1. April 1998 können Frauen sich freiwillig zum Bundesheer melden. Offen stand bisher aber nur eine Laufbahn als Berufssoldatin. Unterschiede zu den männlichen Soldaten Für Frauen, die nach ihrer Grundausbildung keine Berufslaufbahn beim Bundesheer einschlagen, soll es mit der Novelle auch leichter werden, sich zu Auslandseinsätzen zu melden. Denn in der Milizlaufbahn könne dann ein höherer Dienstrang erreicht werden, was wiederum im Ausland von Vorteil sei, so Herbert Kullnig, der Sprecher des Verteidigungsministeriums, am Montag gegenüber der APA. Ein weiterer Punkt der Novelle ist eine Klarstellung bezüglich jener Wehrpflichtigen, die schon vor ihrem 18. Lebensjahr einrücken. Dies ist nach einer freiwilligen Meldung möglich. Nun soll den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes folgend verboten, SoldatInnen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zu direkten Kampfhandlungen heran zu ziehen. (APA)