Natur
Warnung vor zwei Krebs erregenden Insektenvernichtungsmitteln
Ethylen-Oxid und Ethylen-Dichlorid sollen auf den Index
Genf - In Genf entscheiden die Unterzeichnerstaaten der Rotterdam-Konvention in dieser Woche über ein Ausweitung der vor
zwei Jahren beschlossenen Liste gefährlicher Insektenvernichtungsmittel und Chemikalien. Konkret geht es dabei um eine Warnung vor den
nach Angaben des UN-Umweltprogramms (UNEP
) Krebs erregenden Stoffverbindungen Ethylen-Oxid und Ethylen-Dichlorid.
Diese steckten unter anderem in Sprays, die Kräuter und Gewürze nach der Ernte vor Insektenbefall schützen sollten, erklärte UNEP am
Montag in Genf. Die Anwendung der beiden Stoffe in der Landwirtschaft sei bereits in mindestens 18 Staaten verboten.
Die 1998 von 73 Staaten verabschiedete Rotterdam-Konvention über Chemikalien und Pestizide sieht eine Warnungs-Prozedur für bisher 22
ausgewählte gefährliche Stoffe vor. Das bedeutet, dass die Regierung eines Landes über die Gefährlichkeit des Stoffes und notwendige
Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt werden muss, bevor die betreffende Chemikalie importiert werden kann. Auf der Liste stehen bisher unter
anderem DDT und Aldrin.
Die Konvention wurde bisher von elf Staaten ratifiziert. Sie tritt erst nach der 50. Ratifikation in Kraft. Laut UNEP ist damit jedoch bald zu
rechnen. Die in der Konvention festgelegten Maßnahmen würden auch bereits umgesetzt. (APA/dpa)