0,1 bis 0,49 o/oo keine Strafen kein Führerscheinentzug* kein Lenkverbot 0,5 bis 0,79 o/oo Strafe: ATS 3.000,- bis ATS 50.000,- 1. Mal: kein Führerscheinentzug (Androhung) innerhalb eines Jahres: 2. Mal: mind. 3 Wochen, 3. Mal: mind. 4 Wochen 0,8 bis 1,19 o/oo Strafe: ATS 8.000,- bis ATS 50.000,- Führerscheinentzug bzw. Lenkverbot: 4 Wochen Führerscheinabnahme an Ort und Stelle 1,2 bis 1,59 o/oo Strafe: ATS 12.000,- bis ATS 60.000,- Führerscheinentzug: mind. 3 Monate Führerscheinabnahme** an Ort und Stelle Nachschulung ab 1,6 o/oo oder bei Verweigerung des Alkoholtests Strafe: ATS 16.000,- bis ATS 80.000,- Führerscheinentzug: mind. 4 Monate Führerscheinabnahme an Ort und Stelle amtsärztliche Untersuchung verkehrspsychologische Untersuchung Nachschulung * Führerscheinentzug meint die Entziehung des Führerscheines für eine bestimmte Zeit (z.B. wegen Fahruntauglichkeit). ** Die Führerscheinabnahme ist eine vorläufige Abnahme, erst anschließend kann ein Entziehungsverfahren oder ein Verfahren zur Erlassung eines Lenkverbotes eingeleitet werden. Quelle: Bundesministerium für Verkehr Stand vom 10.4.2000 Zurück zum Rechner Infos über den tragbaren PromilleRechner