Reisen
Grenzwerte für Führerscheinbesitzer der Klassen A und B
Übersicht über die Alkoholgrenzen und die mittel- und unmittelbaren Folgen bei Erreichen dieser Werte.
0,1 bis 0,49 o/oo
keine Strafen
kein Führerscheinentzug*
kein Lenkverbot
0,5 bis 0,79 o/oo
Strafe: ATS 3.000,- bis ATS 50.000,-
1. Mal: kein Führerscheinentzug (Androhung)
innerhalb eines Jahres:
2. Mal: mind. 3 Wochen, 3. Mal: mind. 4 Wochen
0,8 bis 1,19 o/oo
Strafe: ATS 8.000,- bis ATS 50.000,-
Führerscheinentzug bzw. Lenkverbot: 4 Wochen
Führerscheinabnahme an Ort und Stelle
1,2 bis 1,59 o/oo
Strafe: ATS 12.000,- bis ATS 60.000,-
Führerscheinentzug: mind. 3 Monate
Führerscheinabnahme** an Ort und Stelle
Nachschulung
ab 1,6 o/oo oder bei Verweigerung des Alkoholtests
Strafe: ATS 16.000,- bis ATS 80.000,-
Führerscheinentzug: mind. 4 Monate
Führerscheinabnahme an Ort und Stelle
amtsärztliche Untersuchung
verkehrspsychologische Untersuchung
Nachschulung
* Führerscheinentzug meint die Entziehung des Führerscheines für eine bestimmte Zeit (z.B. wegen Fahruntauglichkeit).
** Die Führerscheinabnahme ist eine vorläufige Abnahme, erst anschließend kann ein Entziehungsverfahren oder ein Verfahren zur Erlassung eines Lenkverbotes eingeleitet werden.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr
Stand vom 10.4.2000
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