Brüssel - Die EU-Kommission bewertet die Kandidatenländer nach drei Gruppen von Kriterien. Das sind politische Bedingungen, wirtschaftliche Bedingungen und die tatsächliche Umsetzung von Gemeinschaftsrecht. Im folgenden ein Überblick über den Stand der Länder. Politisch müssen die Kandidatenländer die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen, die 1993 beim EU-Gipfel von Kopenhagen definiert wurden. Das sind stabile demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten. Alle 12 Staaten, mit denen Verhandlungen laufen, erfüllen diese Kriterien, urteilt die EU-Kommission. Dennoch gebe es mit der Korruption Probleme, Frauen- und Kinderhandel nehmen zu und müssen stärker bekämpft werden. Auch werden Roma häufig benachteiligt. Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien nicht, auch wenn es Fortschritte gegeben hat. Wirtschaftlich müssen die Kandidatenländer eine funktionierende Marktwirtschaft haben und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck in der Union standzuhalten. Zypern und Malta erfüllen schon jetzt beide Kriterien, heißt es im Bericht. Estland, Ungarn und Polen haben eine funktionierende Marktwirtschaft und sollten "in naher Zukunft" auch bereit sein, dem Wettbewerbsdruck zu widerstehen. Tschechien und Slowenien haben eine Marktwirtschaft, müssen aber noch Reformen umsetzen, um kurzfristig für die Aufnahme in die EU bereit zu sein. Lettland, Litauen und die Slowakei haben eine Marktwirtschaft, schaffen den Umgang mit dem Wettbewerbsdruck aber erst mittelfristig. Bulgarien hat trotz Fortschritten keines der beiden Kriterien erfüllt. Rumänien hat einen "zu geringen Fortschritt" in Richtung Einhaltung der beiden Kriterien gemacht. Auch die Türkei müsse noch das Funktionieren der Märkte und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Unterschiedliches Zeugnis für die verschiedenen Kandidaten Bei den sonstigen Aufnahmebedingungen geht es im Wesentlichen um die Fähigkeit der jeweiligen Verwaltung, EU-Recht anzuwenden. Obwohl keinem Land in dieser Frage EU-Reife bescheinigt wird, schneidet Ungarn relativ gut ab. Das Land macht laufende Fortschritte. Die meisten Schlüsselinstitutionen sind in Kraft, heißt es im Bericht. In Zypern und Slowenien werden trotz Fortschritten und einer guten Grundausstattung Verbesserungen in einzelnen Sektoren eingemahnt. Auch Tschechien hat "in einigen Bereichen" Mängel. Estland und Malta brauchen noch "substanzielle Bemühungen", bis die Verwaltung in der Lage sein wird, EU-Recht anzuwenden. Polen muss mehr tun, nicht nur für die lokale und nationale Verwaltung, sondern in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Slowakei machte zuletzt "wenig Fortschritte". Lettland hatte Erfolge nur in "ein paar Bereichen", in den meisten Sektoren stehe das Land aber noch vor großen Herausforderungen. Litauen bescheinigt die EU-Kommission nur beschränkte Bemühungen um den Aufbau einer effizienten Verwaltung. Bulgarien und Rumänien haben eine "beschränkte Kapazität", um Gemeinschaftsrecht durchzusetzen. In der Türkei sind noch "große Reformen" nötig. (APA)