Berlin - Der Weg für Frauen in alle Laufbahnen der deutschen Bundeswehr ist frei. Der Bundestag änderte am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Grüne sowie der oppositionellen FDP das deutsche Soldatengesetz, das Frauen bisher nur den Einsatz Sanitäts- und Militärmusikdienst der Bundeswehr erlaubte. Zugleich wurde die Ausübung des kommunalpolitischen Mandats von SoldatInnen beschränkt. Sie können sich künftig nicht mehr auf ein Mandat berufen, um einen Einsatz abzulehnen. Die CDU/CSU-Opposition sieht darin das Bild des Staatsbürgers in Uniform beschädigt. Auch die PDS kritisierte die Regelung. Mit der völligen Öffnung der Bundeswehr für Frauen trägt das Parlament einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Rechnung und ermöglicht Frauen den gleichberechtigten Dienst in der Bundeswehr. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Angelika Beer, sagte: "Der künftige Generalinspekteur kann eine Frau sein." Ende Oktober hatte das Parlament bereits das Verfassungsverbot für den Dienst von Frauen an der Waffe aufgehoben. Der deutsche Bundestag stellte damit klar, dass Soldatinnen künftig Dienst mit der Waffe leisten können, aber keinesfalls dazu verpflichtet werden dürfen. Beer setzte sich erneut für die Abschaffung der Wehrpflicht ein. Es sei nicht einzusehen, warum Männer zum Wehrdienst gezwungen werden. (APA/dpa)