Paris - Die UNO-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) begeht am Mittwoch an ihrem Hauptsitz in Paris das 30-Jahr-Jubiläum der Konvention zur Bekämpfung des illegalen Handels mit gestohlenen Kunstwerken. Die Konvention, die mittlerweilen von 91 Ländern ratifiziert wurde, wurde am 14. November 1970 von der Generalkonferenz der UNESCO-Länder genehmigt. An der offiziellen Jubiläumszeremonie, die am Mittwoch um 18 Uhr stattfindet, beteiligen sich laut einer Aussendung neben dem Generalsekretär Koichiro Matsuura auch hohe Regierungsvertreter der Mitgliedsländer, sowie die UNESCO-Botschafter. "Wertvolles Mittel zum Schutz des Kulturerbes" "Die Konvention ist ein wertvolles Mittel zum Schutz des Kulturerbes. Sie bereitet das Terrain für eine internationale Zusammenarbeit vor, die unumgänglich ist, um dieses Vermögen zu schützen. Indem wir diesen Jahrestag begehen, müssen wir die Bemühungen verdoppeln, um die größtmögliche Unterstützung von Seiten der Regierungen und der Zivilgesellschaft zu erhalten, damit die Konvention endlich Anwendung findet", erklärte Generalsekretär Matsuura. Zur Umsetzung der Konvention arbeitet die UNESCO unter anderem mit Interpol und dem internationalen Institut zur Vereinheitlichung des Zivilrechts UNIDROIT zusammen. UNIDROIT hat die UNESCO-Konvention 1995 genehmigt. Nur fünf bis zehn Prozent werden wiedergefunden Anlässlich des Jahrestages organisiert die internationale Organisation auch eine Debatte zu dem Thema, an der sich Vertreter von Interpol, des Internationalen Rates der Museen ICOM, sowie Vertreter der für Kunstkriminalität zuständigen Polizei in Italien, Frankreich, der Schweiz, Großbritannien, Australien und Nigeria. Laut Interpol werden nur fünf bis zehn Prozent der gestohlenen Kunstwerke wiedergefunden. Bei der Debatte wird es daher um die Erörterung zusätzlicher Maßnahmen gehen, um diese Verbrechen zu bekämpfen. Sensibilisierungskampagne Weiters startet die UNESCO eine breite Sensibilisierungskampagne, um die Regierungen, die öffentliche Meinung, die Sammler und die Kunsthändler auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, vermehrt auf die Herkunft der zirkulierenden Kunstwerke zu achten. Im November des Vorjahres hat die UNESCO-Generalkonferenz überdies einen "ethischen Verhaltenskodex" genehmigt, der die mit unterzeichnenden Kunsthändler dazu verpflichtet, keine Gegenstände illegaler Herkunft zu vermarkten. Anlässlich des 30. Jahrestages hat die UNESCO weiters eine Reihe von Postkarten drucken lassen, auf denen geraubte Kunstwerke abgebildet sind. Diese Aktion soll die Öffentlichkeit für das Problem sensibilisieren, aber auch zur Auffindung der Objekte beitragen. (APA)