Wien - "Hean S’, da rufen so viele an, da
kommen S’ nicht durch", erklärt der freundliche Polizeibeamte in der Telefonzentrale. Die
Klappe der von Innenminister Ernst Strasser
eingerichteten Spitzel-Hotline (313 46-31346)
war am ersten Tag ihres Bestehens besetzt. Den
ganzen Tag über. "Wir ham da nur ein Telefon,
da müssen S’ eana a Wengerl gedulden." Der
Beamte ist durchaus entgegenkommend und
weiß einen Ausweg: "Schauen S’ einmal auf
der Homepage nach, vielleicht kommen S’ dort
weiter." Und nennt die Internetadresse:
www.bmi.gv.at
. "GV wie Geschlechtsverkehr",
erläutert der Beamte. Sehr hilfreich.
Auf der Homepage des Innenministeriums
erfährt man dann zwar nichts über Sexualpraktiken, unter dem Stichwort Datenschutz kann
man sich aber über das Auskunftsrecht informieren. Grundsätzlich gilt: Anträge schriftlich.
Am Telefon erhält niemand Auskunft, ob er
von der Polizei bespitzelt wurde. Binnen zwölf
Wochen nach Einbringen des Antrags (mit Kopie eines Lichtbildausweises) muss die Behörde Auskunft geben. Bringt man den Antrag bei
der falschen Behörde ein, darf die Antwort
auch länger dauern.
Innenminister Ernst Strasser hat sich am
Dienstag einmal mehr vor seine Beamten, auch
vor Sicherheitsgeneraldirektor Erik Buxbaum,
gestellt: "Ich bin loyal zu jedem Beamten, der
seinen Dienst für die Republik korrekt verrichtet. Das gilt für alle Beamten vom Inspektor bis
zum Generaldirektor. Fehlverhalten, egal von
wem oder wo gesetzt, sind aufzuklären und abzustellen." (völ, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22. 11. 2000)