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Reuters
Wien - "Hean S’, da rufen so viele an, da kommen S’ nicht durch", erklärt der freundliche Polizeibeamte in der Telefonzentrale. Die Klappe der von Innenminister Ernst Strasser eingerichteten Spitzel-Hotline (313 46-31346) war am ersten Tag ihres Bestehens besetzt. Den ganzen Tag über. "Wir ham da nur ein Telefon, da müssen S’ eana a Wengerl gedulden." Der Beamte ist durchaus entgegenkommend und weiß einen Ausweg: "Schauen S’ einmal auf der Homepage nach, vielleicht kommen S’ dort weiter." Und nennt die Internetadresse: www.bmi.gv.at . "GV wie Geschlechtsverkehr", erläutert der Beamte. Sehr hilfreich. Auf der Homepage des Innenministeriums erfährt man dann zwar nichts über Sexualpraktiken, unter dem Stichwort Datenschutz kann man sich aber über das Auskunftsrecht informieren. Grundsätzlich gilt: Anträge schriftlich. Am Telefon erhält niemand Auskunft, ob er von der Polizei bespitzelt wurde. Binnen zwölf Wochen nach Einbringen des Antrags (mit Kopie eines Lichtbildausweises) muss die Behörde Auskunft geben. Bringt man den Antrag bei der falschen Behörde ein, darf die Antwort auch länger dauern. Innenminister Ernst Strasser hat sich am Dienstag einmal mehr vor seine Beamten, auch vor Sicherheitsgeneraldirektor Erik Buxbaum, gestellt: "Ich bin loyal zu jedem Beamten, der seinen Dienst für die Republik korrekt verrichtet. Das gilt für alle Beamten vom Inspektor bis zum Generaldirektor. Fehlverhalten, egal von wem oder wo gesetzt, sind aufzuklären und abzustellen." (völ, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22. 11. 2000)