Wien - Überraschung in der Diskussion um die Kürzungen im Pflichtschulbereich: Auf der Grundlage eines Vorschlags der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft wurde ein neues Dienstrecht für die Lehrer an den allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnische Schulen) erarbeitet, durch das der Lehrer-Abbau abgefedert werden soll. Der Entwurf, dem laut dem Vorsitzenden der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft Hermann Helm derzeit noch der letzte Schliff gegeben wird, soll schon Freitag in Begutachtung gehen. Hintergrund für die Erleichterungen im Pflichtschulbereich: Durch das neue Dienstrecht können die Stellenpläne anders gestaltet werden, da durch das Wegfallen von Zuschlägen Geld eingespart wird. Dies werde sich deutlich positiv auf die Planstellen auswirken, hieß es aus dem Bildungsministerium. "Jahresnorm" statt Pflichtstundenmodell Das "Jahresnormmodell" der Gewerkschaft baut auf die Erkenntnisse der Lehrerarbeitszeit-Studie auf und soll das derzeit geltende "Pflichtstundenmodell" ablösen, das eine Lehrverpflichtung von 23 Stunden pro Woche vorsieht. Die Arbeitszeit der Landeslehrer soll vielmehr durch die Fixierung eines Jahreszielwerts von rund 1.800 Stunden festgelegt werden, der sich in drei Gruppen gliedert. Neben stundenplanmäßigem Unterricht und Tätigkeiten "im Kontakt mit den Schülern" wird eine gewisse Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung sowie Korrekturarbeiten veranschlagt. Außerdem steht für Tätigkeiten zur Organisation und Innovation von Schule wie etwa Fortbildung oder Teilnahme am Schulforum ein Zeitrahmen zur Verfügung. Im Bildungsministerium zeigte man sich erfreut über den Entwurf. Damit würde nicht zuletzt das für die Pflichtschulen nicht mehr zeitgemäße Pflichtstundenmodell, das sich systemwidrig an jenem der AHS und BHS orientierte, wegfallen. Nicht zuletzt werde damit auch die dienstrechtliche Umsetzung der pädagogischen Autonomie vollzogen. Das komplizierte System der Abschläge für bestimmte Tätigkeiten gehöre damit der Vergangenheit an. Neues Dienstrecht ab 1. Septmber Für die Schulen bedeutet dies eine wesentlich flexiblere Handhabung der Einteilung. So wird jeder Schule in Zukunft eine bestimmte Anzahl an Lehrer-Stunden zugewiesen, die der Direktor dann zu verteilen hat. Nach einer Phase der Umgewöhnung soll die Planung an den Schulen, denen ein größerer Entscheidungsspielraum zukommt, deswegen einfacher werden. Der Einsparungseffekt ergibt sich aus dem Wegfallen von Zuschlägen und Mehrdienstleistungen. Insgesamt werden also auch weniger Überstunden anfallen - die sich im Pflichtschulbereich im Gegensatz zu den BHS aber ohnehin in Grenzen halten. Weiterer Zeitplan für den Gesetzesentwurf: Die Begutachtung soll Mitte Februar abgeschlossen sein, noch im März soll das neue Dienstrecht im Parlament beschlossen werden. Einziger Unsicherheitsfaktor: Die Gewerkschaft wird den Pflichtschullehrern das Modell zur Urabstimmung vorlegen. Das neue Dienstrecht soll mit 1. September 2001 in Kraft treten und vorerst bis 1. September 2005 befristet werden. Dies entspricht auch in etwa der Dauer des von den Landeshauptleuten und dem Finanzminister vereinbarten Finanzausgleichs. In diesem Zeitraum sollen die Erfahrungen mit den neuen Regelungen evaluiert werden. Die Pflichtschullehrer haben sich dem Streik ihrer AHS-Kollegen am 5. Dezember des vergangenen Jahres nicht angeschlossen. (APA)