Wien - "Vollständig abgelehnt" werden vom Zentralausschuss für die Universitätslehrer die Vorschläge des Bildungsministeriums zur geplanten Universitätsreform und zum neuen Dienstrecht. In einer am Mittwoch veröffentlichten Resolution der gesetzlich eingerichteten Personalvertretung aller österreichischer Hochschullehrer werden gravierende Einschnitte im Dienstrecht befürchtet und die Vorgangsweise des Ministeriums "ohne Einbeziehung der Sozialpartner und der gesetzlichen Vertretungsorgane und entgegen der von ministerieller Seite immer wieder betonten Form des offenen Dialogs" als "inakzeptabel" bezeichnet. Eine neuerliche Reform der Universitäten "in Gestalt einer Betriebsorganisation" entspreche in keiner Weise der Aufgabenstellung der Unis in Forschung und Lehre. "Es würde dadurch die personelle und budgetäre Situation und Kapazität der Unis bei gedeckelten Budgets überspannt werden", kritisiert die Vorsitzende des Zentralausschusses, Anneliese Legat. Eine weitere radikale Organisationsreform ohne Evaluierung der Reformen der vergangenen Jahre "widerspricht allen sachangemessenen Vorgangsweisen und ist nur politischer Willkür zuzurechnen". Reduktion der Personalkosten Nach Ansicht der Personalvertretung dienen die Vorschläge im Wesentlichen der Reduktion der Personalkosten. Dies solle durch "Hinauswerfen" von Tausenden qualifizierten 30- bis 45-Jährigen im zeitlich befristeten und im provisorischen Dienstverhältnis befindlichen Assistenten erreicht werden. "Abgesehen von der individuellen Problematik ist ein derartig hoher Verlust von etwa 45 Prozent des gesamten wissenschaftlichen Personals ein für die Universitäten nicht verkraftbarer Einschnitt in ihre Wissens- und Humanressourcen", heißt es in der Resolution. Es drohe damit ein nicht wiedergutzumachender Imageverlust der österreichischen Unis. Die im Vergleich mit der Wirtschaft durchwegs geringeren Entgelte der Wissenschafter würden bisher mit der Möglichkeit unbefristeter Beschäftigung kompensiert. Nun werde auch dieser Anreiz abgeschnitten. Die ministeriellen Vorstellungen würden sich nach Ansicht der Personalvertretung gegen die Absicherung der Freiheit von Lehre und Forschung richten und seien "hoch leistungsfeindlich, da sie trotz erbrachter Qualifikationen keine kalkulierbare universitäre Karriere in Aussicht stellen". "Unis kein Leistungsbetrieb" In der geplanten Ausgliederung der Unis und in einer rein an wirtschaftlichen Kriterien ausgerichteten Betriebsform sieht der Zentralausschuss keinen geeigneten Ansatz für die Verbesserung der Situation: "Universitäten sind kein Betrieb, die Studierenden und andere Abnehmer der universitären Leistungen keine Kunden." Der geplante "Universitätsrat" verspreche als ein Kapitalgesellschaften nachempfundener Aufsichtsrat "eine noch nie gekannte (Ver)Politisierung der Universitäten". Das neue Dienstrecht soll nach den Plänen des Bildungsministeriums ab Herbst wirksam werden, für die Übergangszeit bis zur Vollrechtsfähigkeit der Unis gelten und ein "Zupragmatisieren" aller Stellen verhindern. Dies soll durch ein vierstufiges Karrieremodell erreicht werden, wobei für die ersten drei Stufen (wissenschaftlicher Mitarbeiter, Uni-Assistent und Vertragsprofessor) nur befristete Verträge vergeben werden. Daran anschließend ist die Möglichkeit einer Uni-Professur mit einem unbefristeten Dienstverhältnis vorgesehen. Dieses Modell soll Vorbildcharakter für die nach Oktober 2002 notwendige Kollektivvertragsregelung an autonomen Universitäten haben. (APA)