Inland
Uni-Lehrer strikt gegen Reformvorschläge der Regierung
Personalvertretung spricht von "politischer Willkür" und fürchtet Imageverlust
Wien - "Vollständig abgelehnt" werden vom Zentralausschuss für die Universitätslehrer die Vorschläge des Bildungsministeriums zur
geplanten Universitätsreform und zum neuen Dienstrecht. In einer am Mittwoch veröffentlichten Resolution der gesetzlich eingerichteten
Personalvertretung aller österreichischer Hochschullehrer werden gravierende Einschnitte im Dienstrecht befürchtet und die Vorgangsweise des
Ministeriums "ohne Einbeziehung der Sozialpartner und der gesetzlichen Vertretungsorgane und entgegen der von ministerieller Seite immer
wieder betonten Form des offenen Dialogs" als "inakzeptabel" bezeichnet.
Eine neuerliche Reform der Universitäten "in Gestalt einer Betriebsorganisation" entspreche in keiner Weise der Aufgabenstellung der Unis in
Forschung und Lehre. "Es würde dadurch die personelle und budgetäre Situation und Kapazität der Unis bei gedeckelten Budgets überspannt
werden", kritisiert die Vorsitzende des Zentralausschusses, Anneliese Legat. Eine weitere radikale Organisationsreform ohne Evaluierung der
Reformen der vergangenen Jahre "widerspricht allen sachangemessenen Vorgangsweisen und ist nur politischer Willkür zuzurechnen".
Reduktion der Personalkosten
Nach Ansicht der Personalvertretung dienen die Vorschläge im Wesentlichen der Reduktion der Personalkosten. Dies solle durch
"Hinauswerfen" von Tausenden qualifizierten 30- bis 45-Jährigen im zeitlich befristeten und im provisorischen Dienstverhältnis befindlichen
Assistenten erreicht werden. "Abgesehen von der individuellen Problematik ist ein derartig hoher Verlust von etwa 45 Prozent des gesamten
wissenschaftlichen Personals ein für die Universitäten nicht verkraftbarer Einschnitt in ihre Wissens- und Humanressourcen", heißt es in der
Resolution. Es drohe damit ein nicht wiedergutzumachender Imageverlust der österreichischen Unis.
Die im Vergleich mit der Wirtschaft durchwegs geringeren Entgelte der Wissenschafter würden bisher mit der Möglichkeit unbefristeter
Beschäftigung kompensiert. Nun werde auch dieser Anreiz abgeschnitten. Die ministeriellen Vorstellungen würden sich nach Ansicht der
Personalvertretung gegen die Absicherung der Freiheit von Lehre und Forschung richten und seien "hoch leistungsfeindlich, da sie trotz
erbrachter Qualifikationen keine kalkulierbare universitäre Karriere in Aussicht stellen".
"Unis kein Leistungsbetrieb"
In der geplanten Ausgliederung der Unis und in einer rein an wirtschaftlichen Kriterien ausgerichteten Betriebsform sieht der Zentralausschuss
keinen geeigneten Ansatz für die Verbesserung der Situation: "Universitäten sind kein Betrieb, die Studierenden und andere Abnehmer der
universitären Leistungen keine Kunden." Der geplante "Universitätsrat" verspreche als ein Kapitalgesellschaften nachempfundener Aufsichtsrat
"eine noch nie gekannte (Ver)Politisierung der Universitäten".
Das neue Dienstrecht soll nach den Plänen des Bildungsministeriums ab Herbst wirksam werden, für die Übergangszeit bis zur
Vollrechtsfähigkeit der Unis gelten und ein "Zupragmatisieren" aller Stellen verhindern. Dies soll durch ein vierstufiges Karrieremodell erreicht
werden, wobei für die ersten drei Stufen (wissenschaftlicher Mitarbeiter, Uni-Assistent und Vertragsprofessor) nur befristete Verträge vergeben
werden. Daran anschließend ist die Möglichkeit einer Uni-Professur mit einem unbefristeten Dienstverhältnis vorgesehen. Dieses Modell soll
Vorbildcharakter für die nach Oktober 2002 notwendige Kollektivvertragsregelung an autonomen Universitäten haben. (APA)