Wien - Die Entscheidung über ein Disziplinarverfahren gegen den dienstfrei gestellten Polizisten und Wiener FPÖ-Generelsekretär Michael Kreißl ist vertagt. Die Polizeidirektion fordert die Entlassung Kreißls, dem in der Spitzelaffäre Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen werden. Zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei allerdings die Zustimmung des Wiener Landtages nötig, da Kreißl als Mandatar Immunität genieße, wie sein Verteidiger Matthias Prückler erklärte. Ein Auslieferungsantrag an den Landtag sei vom unabhängigen Disziplinarsenat der Wiener Polizei am Montag beschlossen worden, bestätigte Prückler. Laut Disziplinarkommissionsvorsitzendem Wolfgang Knechtsberger soll eine Entscheidung über die Auslieferung Kreißls noch im Februar fallen. Am 6. März will der Senat endgültig über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens entscheiden. Sollte der Landtag nicht binnen acht Wochen zusammentreten gilt der Auslieferungsantrag als bestätigt. Die Verfahrenseinleitung gegen Kreißl vor dessen Auslieferung durch den Landtag ist laut Knechtsberger keinesfalls möglich: "Das geht nicht. Wenn ich einen Einleitungsbeschluss mache, ohne die Immunitätsaufhebung beantragt und erhalten zu haben, ist das rechtswidrig", meinte der Vorsitzende der unabhängigen Disziplinarkommission. Acht-Wochen-Frist Die Entscheidung der Disziplinarkommission der Wiener Polizei, einen Antrag zur Aufhebung der Immunität Kreißls an das Präsidium des Wiener Landtags zu richten, hat im Rathaus zu verstärkter Aktivität geführt. Faktum ist: Obwohl der Landtag sich bereits aufgelöst hat und vorzeitige Neuwahlen am 25. März beschlossen worden sind, kann bis zur Konstituierung des neuen Landtags der bisherige sehr wohl tagen. Voraussetzung ist lediglich die Einberufung einer Sitzung durch Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs. Faktum ist aber auch, dass der Wiener Landtag in dieser Sache möglicherweise gar nicht zuständig ist. "Es gibt in diesem Punkt durchaus noch rechtlichen Aufklärungsbedarf", erklärte Godwin Schuster (S), der Vorsitzende des Immunitätskollegiums. Über die Aufhebung der Immunität muss abgestimmt werden, wenn ein Landtagsabgeordneter vor Gericht muss. Ob dies so auch bei einer polizeiinternen Disziplinarangelegenheit rechtlich notwendig sei, müsse noch geklärt werden. Kreißl soll im Zuge der "Spitzelaffäre" Vorhaben der Polizei an die FPÖ "weitergemeldet" haben, die Polizei fordert Kreißls Entlassung. Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs (V) erklärte, zunächst müsse das Einlangen des Auslieferungsantrages abgewartet werden. "Das kann noch dauern." Ab dem Zeitpunkt des Einlangens hat der Landtag acht Wochen Zeit, über die Auslieferung zu befinden. Verstreicht diese Frist, gilt die Immunität automatisch als aufgehoben. "Wenn ich das Auslieferungsansuchen erhalte, werde ich es zunächst an das Immunitätskollegium weiterleiten. Dort wird dann eine Sitzung einberufen, die zu einem Ergebnis kommt. Erst dann werde ich entscheiden, ob eine Landtagssitzung einberufen wird", sagte Hampel-Fuchs. Als "nicht notwendig" bezeichnete der Wiener Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Sepp Rieder (S) am Dienstag eine Sondersitzung des Wiener Landtags noch vor den Wahlen am 25. März, um über die Aufhebung der Immunität von Kreißl zu entscheiden. (APA)