EU
EU-Klage gegen Österreich wegen mangelhafter Umweltvorschriften
"Immer noch keine Umsetzungsvorschriften"
Brüssel - Die EU-Kommission hat Österreich wegen
mangelhafter Umsetzung eines EU-Rahmengesetzes über den Zugang zu
Informationen über die Umwelt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
verklagt. Wie die EU-Kommission am Montag in Brüssel mitteilte,
hätten einige Bundesländer "immer noch keine einschlägigen
Umsetzungsvorschriften" zu der EU-Richtlinie vorgelegt. "Sünder" sind
die Bundesländer Burgenland, Salzburg, Niederösterreich, Kärnten, die
Steiermark und Wien.
Umweltkommissarin Margot Wallström ersuchte die Bundesregierung
"dringend", die Mängel bei der Umsetzung zu beheben, "um den Bürgern
das wichtige demokratische Recht eines freien Zugangs zu
Umweltinformationen zu gewähren." Die Richtlinie aus dem Jahre 1990
verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass der
Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu annehmbaren
Kosten und ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden
muss, der Zugang zu Umweltinformationen gewährt wird.
Wiedersehen vor dem EUgH
Bei der Übernahme der Richtlinie durch den Bund und die Länder
hatte die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr Fehler
festgestellt. Im Juli 2000 hatte die EU-Behörde deshalb eine weitere
Auskunft von Österreich verlangt. Sie hatte in ihrer so genannten
begründeten Stellungnahme, dem zweiten Schritt eines dreistufigen
EU-Vertragsverletzungsverfahrens, festgestellt, dass zu viele
Ausnahmen vom Grundsatz des freien Zugangs zu Umweltinformationen
vorgesehen wurden. Der direkte Zugang zu Dokumenten sei nicht in
allen Fällen gewährleistet, auch die Zeitspanne für die Antwort auf
ein Informationsersuchen, die in der EU-Richtlinie vorgesehen ist,
dürfe überschritten werden. Schließlich moniert die Behörde die
mangelhafte Benennung der Stellen, die zwar nicht staatlich sind, für
die die Richtlinie aber auch gelten soll.
Einige der betroffenen Bundesländer hätten der Kommission in der
ersten Hälfte des Jahres 2000 Gesetzesentwürfe vorgelegt, deren
Verabschiedung zwar die meisten Mängel beseitigen würde. Diese
Gesetze wurden jedoch noch nicht verabschiedet. Aus diesem Grund
entschloss sich die EU-Kommission, Österreich vor den EuGH zu
bringen. (APA)