Brüssel - Die EU-Kommission hat Österreich wegen mangelhafter Umsetzung eines EU-Rahmengesetzes über den Zugang zu Informationen über die Umwelt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Wie die EU-Kommission am Montag in Brüssel mitteilte, hätten einige Bundesländer "immer noch keine einschlägigen Umsetzungsvorschriften" zu der EU-Richtlinie vorgelegt. "Sünder" sind die Bundesländer Burgenland, Salzburg, Niederösterreich, Kärnten, die Steiermark und Wien. Umweltkommissarin Margot Wallström ersuchte die Bundesregierung "dringend", die Mängel bei der Umsetzung zu beheben, "um den Bürgern das wichtige demokratische Recht eines freien Zugangs zu Umweltinformationen zu gewähren." Die Richtlinie aus dem Jahre 1990 verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu annehmbaren Kosten und ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss, der Zugang zu Umweltinformationen gewährt wird. Wiedersehen vor dem EUgH Bei der Übernahme der Richtlinie durch den Bund und die Länder hatte die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr Fehler festgestellt. Im Juli 2000 hatte die EU-Behörde deshalb eine weitere Auskunft von Österreich verlangt. Sie hatte in ihrer so genannten begründeten Stellungnahme, dem zweiten Schritt eines dreistufigen EU-Vertragsverletzungsverfahrens, festgestellt, dass zu viele Ausnahmen vom Grundsatz des freien Zugangs zu Umweltinformationen vorgesehen wurden. Der direkte Zugang zu Dokumenten sei nicht in allen Fällen gewährleistet, auch die Zeitspanne für die Antwort auf ein Informationsersuchen, die in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, dürfe überschritten werden. Schließlich moniert die Behörde die mangelhafte Benennung der Stellen, die zwar nicht staatlich sind, für die die Richtlinie aber auch gelten soll. Einige der betroffenen Bundesländer hätten der Kommission in der ersten Hälfte des Jahres 2000 Gesetzesentwürfe vorgelegt, deren Verabschiedung zwar die meisten Mängel beseitigen würde. Diese Gesetze wurden jedoch noch nicht verabschiedet. Aus diesem Grund entschloss sich die EU-Kommission, Österreich vor den EuGH zu bringen. (APA)