Stockholm - Der Kampf gegen die moderne Sklaverei in Europa muss endlich verstärkt werden. Zu diesem Schluss kamen die EU-Innen- und JustizministerInnen bei ihren zweitägigen informellen Beratungen in Stockholm in der vergangenen Woche. Die EU hat seit Jahren versucht, die Einsätze gegen Menschenhandel und Sexhandel mit Frauen und Kindern zu verschärfen. Auf Gipfeltreffen und früheren Konferenzen wurde zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Ländern aufgefordert, aber in der Praxis ist sehr wenig in diesem Punkt geschehen. Erste Berechnungen haben gezeigt, dass Hunderttausende Menschen jährlich in die Union geschmuggelt werden, um für die steigende Sexindustrie oder als billige Arbeitskraft zu arbeiten. Die schwedische Regierung will die Mitgliedstaaten dazu bringen, Verbrechen dieser Art gemeinsam zu definieren und einheitliche Mindeststrafen zu verhängen. "Wir können eine breite Unterstützung der Minister feststellen. Wir sind uns alle darüber einig, baldigst eine gemeinsame Gesetzgebung ausarbeiten zu müssen", resümierte Schwedens Justizminister Thomas Bodström. Rahmenbeschluss EU-Kommissar Antonio Vitorino rechnet damit, einen ersten Rahmenbeschluss über Definitionen und Strafsätze schon im Frühling vorlegen zu können. "Es darf keinen sicheren Ort für die Menschenschmuggler innerhalb der EU geben", sagte Vitorino nach der Konferenz am Freitag. Eine der schwersten Fragen berührte die Definition des Begriffes "Zwang" und ob es überhaupt eine "freiwillige" Prostitution gebe. Die schwedische Regierung machte ihren Standpunkt klar: "Es gibt keine Freiwilligkeit beim Menschenhandel", so Bodström. In diesem Punkt unterscheidet sich die Einstellung der schwedischen Regierung stark von ihren EU-Nachbarn. In Schweden ist der Kauf von Prostituierten gesetzlich verboten, ein umstrittenes einseitiges Gesetz, da es gleichzeitig den Prostituierten erlaubt ist, ihre Tätigkeit auszuüben. Die UNO hat in einem in Palermo unterzeichneten Protokoll vom Dezember des vergangenen Jahres eine Definition des Menschenhandels vorgeschlagen. Demnach ist auch eine mögliche Zustimmung des Erwachsenen beim Sexhandel inakzeptabel. (APA)